EuGH urteilt über telefonische Erreichbarkeit von Online-Händlern
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B2B

Neue Geschäftsbedingungen bei Amazon in Kraft

Großer Erfolg für den kleinen österreichischen Handelsverband. Die private Interessensgemeinschaft der Handelstreibenden hat dem US-Handelsriesen Amazon eine Reihe von Zugeständnissen abgerungen. Dem war eine Beschwerde des Verbandes bei der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) vorangegangen. Die Änderungen sind heute in Kraft getreten.

Amazon hat durch die freiwillige Änderung der Geschäftsbedingungen ein langwieriges Gerichtsverfahren vor dem Kartellgericht vermieden, da die vom Handelsverband vorgebrachte Beweislage erdrückend war. Davon profitiert nicht nur der heimische Handel, sondern unsere gesamte Volkswirtschaft. Plötzliche oder unbegründete Kontosperren werden künftig nicht mehr möglich sein“, so Rainer Will, Geschäftsführer des Handelsverbandes am Freitag in einer Aussendung.

Kündigungsfrist von 30 Tagen

So erfolge künftig eine ordentliche Kündigung eines Marktplatzhändlers unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen - und nicht umgehend. Weiters seien auch andere Gerichtsstände als der Gerichtsstand Luxemburg Stadt möglich. Der weitgehende Haftungsausschluss bzw. die Haftungsfreistellung betreffend die Lagerhaltung im Programm „Versand durch Amazon“ entfällt.

Aktuell exportieren heimische Händler Produkte im Wert von rund 300 Mio. Euro über den Amazon Marktplatz. „Wir sind überzeugt, dass die Exportumsätze durch die nun erwirkten faireren Rahmenbedingungen beträchtlich steigen werden“, so Will.

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