FILE PHOTO: Prompts on how to use Amazon's Alexa personal assistant are seen in an Amazon ‘experience center’ in Vallejo
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Gericht: Alexas und Siris dürfen Namen ändern

Das entschied das Verwaltungsgericht im deutschen Göttingen nach eigenen Angaben vom Donnerstag in einem Rechtsstreit zwischen einem Mädchen und einer Stadtverwaltung. Die Eltern des Mädchens wollten für ihre Tochter demnach das Recht auf eine Namensänderung durchsetzen, da diese stark unter Mobbing leide.

Die zuständige Stadtverwaltung wies den Antrag laut Gericht aber ab, weshalb es zu einem Prozess kam. Die Richter kamen darin zu dem Schluss, dass die seelische Belastung der Klägerin im Vorschulalter die Änderung rechtfertige.

Zahlreiche Belästigungsvorfälle

Die Eltern hätten zahlreiche entsprechende Belästigungsvorfälle geschildert, etwa wenn andere Menschen dem Kind „Befehle“ erteilten wie bei einem Sprachassistenten. Das Kind dürfe deshalb seinen Vornamen durch einen zweiten Namen ergänzen.

Die Behörde hatte laut Gericht argumentiert, dass die Belastung nicht durch ärztliche oder psychologische Gutachten nachgewiesen sei. Die Richter werteten den individuellen Wunsch nach Namensänderung höher als das öffentliche Interesse an einer gleichbleibenden Namensgebung, da die Klägerin den Belästigungen auch wegen ihres jungen Alters noch nichts entgegensetzen könne.

Eine seelische Belastung müsse prinzipiell auch nicht zwingend das Ausmaß einer behandlungsbedürftigen Krankheit erreichen, sofern sie verständlich und begründet sei.

Einladung zur Belästigung

Dazu komme die Tatsache, dass der Name des Sprachassistenten sehr bekannt sei und es sich bei ihm nicht nur um einen reinen Produktnamen handle. Er diene darüber hinaus auch explizit dazu, Befehle zu erteilten. Das wiederum lade geradezu dazu ein, Menschen gleichen Namens damit zu belästigen.

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