EuGH prüft Facebook-Datenübermittlung in die USA
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Vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat am Dienstag erneut ein Verfahren des österreichischen Datenschutzaktivisten und Juristen Maximilian Schrems gegen die Übermittlung seiner personenbezogenen Daten durch Facebook in die USA stattgefunden. Ein Urteil in dem Rechtsstreit (C-311/18) wird frühestens zu Jahresende oder im nächsten Jahr erwartet.
Schrems hatte bereits einmal erfolgreich gegen die Weitergabe seiner persönlichen Facebook-Daten in die USA vor dem EuGH geklagt. Im Oktober 2015 kippte der EU-Gerichtshof das "Safe Harbor"-Abkommen wegen der Massenüberwachung durch US-Geheimdienste, das bis dahin den unkomplizierten Datenaustausch der Europäer mit den USA regelte. Die EU-Kommission hat daraufhin 2016 ein neues Datenaustauschabkommen - das "Privacy Shield" (Datenschutzschild) - mit den USA angenommen.
Von Irland nach USA
In dem laufenden Verfahren geht es um die Datenübermittlung von "Facebook Irland", wo der Konzern seinen Europasitz hat, auf der Grundlage von sogenannten Standardvertragsklauseln (SCC). Schrems beanstandet vor dem irischen Datenschutzbeauftragten die Übermittlung seiner personenbezogenen Daten durch "Facebook Ireland" an Facebook in den USA. Der Datenschutzbeauftragte solle alle Datenübermittlungen zwischen den beiden Unternehmen aussetzen. Facebook ist nach Ansicht des Klägers nämlich verpflichtet, die übermittelten Daten US-Behörden wie der NSA und dem FBI zugänglich zu machen, ohne dass die Betroffenen dagegen gerichtlich vorgehen könnten.
Facebook macht geltend, dass das EU-Recht nicht für die Verarbeitung personenbezogener Daten für Zwecke der nationalen Sicherheit gelte, unabhängig davon, ob die Verarbeitung in der EU oder in den USA stattfinde. Der irische Datenschutzbeauftragte hat sich an den irischen High Court gewandt, damit dieser vor dem Europäischen Gerichtshof die Rechtmäßigkeit der Datenübermittlung kläre. Grundlage ist ein Beschlusses der EU-Kommission über Standardvertragsklauseln.
Fragen an Facebook
Der irische High Court hat dem Europäischen Gerichtshof zu diesem Zweck eine Reihe von Fragen vorgelegt. Er möchte unter anderem wissen, ob die Übermittlung personenbezogener Daten auf der Grundlage des "SCC"-Beschlusses die in der EU-Grundrechtecharta verbürgten Grundrechte auf Achtung des Privatlebens, auf Schutz personenbezogener Daten und auf einen wirksamen Rechtsbehelf verletzt. Der High Court möchte auch wissen, ob der "Datenschutzschild"-Beschluss der EU-Kommission eine allgemeingültige und verbindliche Feststellung im Sinne der EU-Datenschutzrichtlinie darstellt, dass die USA ein angemessenes Schutzniveau bieten.
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