US-Geheimgericht lehnte 2015 keinen Abhörantrag ab
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Insgesamt gingen im 2015 1457 Anträge auf elektronische Überwachung bei dem Geheimgericht ein. Laut einem Bericht des US-Justizministeriums, der der Nachrichtenagentur Reuters zugespielt wurde, genehmigte der Foreign Intelligence Surveillance Court (FISA) ausnahmslos alle.
Das US-Geheimgericht bleibt damit seiner Linie treu. Auch schon im Jahr davor, gab es gegen die Überwachungsansinnen von NSA & Co. keine Einwände. Damals gingen 1379 Anträge bei FISA ein.
Das Gericht das 1978 ins Leben gerufen wurde, muss Anträge von US-Diensten bewilligen, die verdächtige Personen aus dem Ausland überwachen wollen, dabei wird auch gerne auf die Dienste von Telefon- und Internetunternehmen zurückgegriffen.
Datenschutzschild
Interessant sind die Zahlen auch in Bezug auf das Anfang Februar von der EU-Kommission präsentierte EU-US-Privacy Shield, das der vom EuGH gekippten Safe-Harbour-Vereinbarung zur Datenweitergabe an die USA nachfolgen soll. Denn in die Evaluierung des nach Meinung von Datenschützern löchrigen Datenschutzschildes sollen auch - soweit öffentlich zugänglich - Entscheidungen des FISA mit einfließen. Kritiker, die davon sprechen, dass das Geheimgericht US-Diensten Blankoschecks zur Überwachung ausstelle, werden durch die Zahlen nicht widerlegt.
Fast 50.000 National Security Letters
Aus dem Bericht geht auch hervor, dass im vergangenen Jahr 48.642 sogenannte National Security Letters (NSL) ausgefertigt wurden. Mit den Dokumenten werden Internet- und Telekommunikationsunternehmen dazu verpflichtet, Behörden Zugriffe auf Nutzerdaten zu gewähren. In der Regel werden sie zum Stillschweigen über die Anordnungen verpflichtet, weshalb sie in den Transparenzberichten der Techfirmen, wen überhaupt, nur in ungefähren Angaben (z.B. 0 bis 999) aufscheinen. Die Mehrheit der National Security Letters betraf mit mehr als 31.800 NSLs laut dem Bericht des US-Justizministeriums ausländische Staatsbürger.
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