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Neuer Impfplan: Wer in Österreich wann welchen Impfstoff bekommt

Der heimische Impfplan ist am Montag aktualisiert und angepasst worden: Wie erwartet, wird der Impfstoff von AstraZeneca vorrangig an 18- bis 64-Jährige verabreicht, womit man der Empfehlung des Nationalen Impfgremiums gefolgt ist. Dies gaben Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) nach einer Besprechung mit den Landeshauptleuten und deren einstimmiger Zustimmung bekannt.

Damit kommt das Serum von AstraZeneca nach den Zahlen der Statistik Austria (Stand 1.1.2020) für 5,664.816 Österreicher im Alter zwischen 18 und 64 infrage. Pfizer Biontech kann an alle ab 16 Jahren verabreicht werden, das sind 7,531.239 Menschen, beim Moderna-Serum, das für alle ab 18 zugelassen ist, sind es 7,358.443 Österreicher und Österreicherinnen.

Umsetzung hängt von den Liefermengen ab

"Das Tempo der Umsetzung des österreichischen Impfplans ist - wie in allen EU-Mitgliedsstaaten - abhängig vom Zeitpunkt der Marktzulassungen sowie den Lieferterminen und Liefermengen", so Anschober. In den kommenden Monaten würden weitere Zulassungen erfolgen. Damit sei sichergestellt, dass sich jeder impfen lassen kann, der das möchte.

"Heute haben wir die Empfehlung des Nationalen Impfgremiums, den Impfstoff von AstraZeneca für Menschen von 18 bis 64 Jahren vorrangig zu verabreichen, mit den Landeshauptleuten besprochen und die weitere Vorgehensweise bei der Impf-Planung finalisiert." Im Impfplan ist nun verankert, welche Gruppen konkret mit welchen Impfstoffen wann geimpft werden können.

Diese Aktualisierung ist die verbindliche Leitlinie für die impfenden Stellen in Österreich. Die Priorisierungen basieren auf der Grundlage der medizinisch-fachlichen Empfehlungen durch das nationale Impfgremium (NIG) und "sind im Rahmen der faktischen Möglichkeiten und der logistischen Notwendigkeiten sowie der effizienten Nutzung der vorhandenen Impfstoffe umzusetzen".

Kurz: "Mit der Impfung können wir Schritt für Schritt in unser gewohntes Leben zurückkehren. Oberste Priorität hat dabei der Schutz der älteren und vulnerableren Gruppen." Je mehr Impfstoff zur Verfügung ist, desto schneller würde all jenen, die eine Impfung wollen, eine solche angeboten. "Wir hoffen, dass bald weitere Hersteller eine EU-Zulassung beantragen und diese von der EMA rasch und unbürokratisch, unter Einhaltung der wissenschaftlichen Standards, erteilt wird."

Die Details des Impfplans:

Phase 1

Die Phase 1 ist charakterisiert durch geringe Mengen an verfügbarem Impfstoff, komplexe Liefer- und Lagerbedingungen der verfügbaren Impfstoffe und einem daraus resultierenden Schwerpunkt der Impfungen auf institutionelle Settings. Es kommt vorwiegend der Impfstoff von BionTech/Pfizer und Moderna zum Einsatz.

Phase 1A

  • Bewohnerinnen und Bewohner von Alters-, Pflege- und Seniorenwohnheimen
  • Personal in Alten-, Pflege- und Seniorenwohnheimen mit und ohne Kontakt zu den Bewohnerinnen und Bewohnern und Personen mit einer regelmäßigen Tätigkeit oder regelmäßigem Aufenthalt in Alten-, Pflege- und Seniorenwohnheimen
  • Personen im Alter von 80 Jahren aufwärts
  • Personal im Gesundheitsbereich der Kategorie I

Phase 1B

  • Personen (unabhängig vom Alter) mit Vorerkrankungen und besonders hohem Risiko, sofern institutionell erreichbar (z.B. über Tageskliniken, Dialysestationen).
  • Personal im Gesundheitsbereich der Kategorie II
  • Personal in der mobilen Pflege, Betreuung, Krankenpflege
  • Menschen mit Behinderung mit persönlicher Assistenz sowie deren persönliche Assistentinnen und Assistenten

Phase 2

  • Die Phase 2 ist charakterisiert durch eine in Bezug auf Menge und Logistik bessere Verfügbarkeit von Impfstoff, insbesondere auch von Astra Zeneca, wobei aber ein Ressourcenengpass im Bereich der Impfstellen auftreten kann. Beginn der Impfungen im niedergelassenen Bereich und lokalen Impfstellen.
  • Die Priorisierung in Phase 2 erfolgt nach Alter und gesundheitlichen Risiken, beginnend mit der Gruppe der älteren Personen und Personen mit hohen gesundheitlichen Risiken sowie Ansteckungsrisiko.
  • Personen im Alter von 65-79 Jahren abgestuft nach Alter und gesundheitlichen Risiken
  • Personen unter 65 Jahren mit Vorerkrankungen mit hohem Risiko gemäß der COVID-19-Risikogruppe-Verordnung sowie im Falle einer ausreichenden Verfügbarkeit in der Altersgruppe unter 65 Jahren Personen mit erhöhtem Risiko nach Priorisierung des Nationalen Impfgremiums bzw. deren engste Kontaktpersonen / Betreuungspersonal
  • Personen in 24h-Betreuung sowie deren Betreuungspersonen
  • Enge Kontaktpersonen von Schwangeren wegen des potenziell schweren Krankheitsverlaufes bei Schwangeren
  • Personal im Gesundheitsbereich der Kategorie III und IV
  • Personal in Schulen, Kindergärten, Kinderkrippen und Kinderbetreuungseinrichtungen
  • Ausgewählte Beschäftigte mit direktem Personenkontakt und erhöhtem Ansteckungsrisiko in Polizei, Strafvollzug, Bundesheer

Phase 3

Die Phase 3 kennzeichnet sich durch eine großflächige Impfstoffverfügbarkeit, wodurch eine breite Impfung der Bevölkerung begonnen werden kann.

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