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EU-Verordnung

Foodnotify hilft Gastwirten bei Auflistung von Allergenen

Seit Dezember vergangenen Jahres gilt die neue EU-Lebensmittelverordnung, wonach auch Gastwirte die 14 Hauptallergene in ihren Speisen ausweisen müssen. Was Menschen mit Lebensmittelunverträglichkeiten entgegenkommen soll, hat auf Seiten der Betriebe aber auch für Unmut gesorgt. Denn viele fühlen sich nicht imstande, die Informationspflicht zu bewältigen. Genau da setzt das Wiener Jungunternehmen Foodnotify an. Das Start-up hat eine App entwickelt, die Restaurants, Bars und anderen Lokalen dabei hilft, die Allergene auf den Speisekarten oder in Rezeptangaben einfach auszuweisen. Es müssen dazu nur die Zutaten für die jeweiligen Rezepte eingegeben werden, auf Basis derer die App die Speisekarten generiert. Diese können dann ausgedruckt werden. Auch kurzfristige Änderungen auf den Speisekarten sollen damit unkompliziert adaptierbar sein.

“Wir arbeiten exklusiv mit der wissenschaftlichen Datenbank der Firma nut.s. Diese umfasst mehr als 20.000 Zutaten und Lebensmittel, die von Ernährungswissenschaftlern überprüft und gepflegt werden”, erklärt Thomas Primus, Geschäftsführer von Foodnotify, gegenüber der futurezone. Weitere Datenbankanbindungen seien in Planung. “Im Sommer werden wir an die 230.000 Produkte in unserer Datenbank haben und bis Ende des Jahres eine halbe Million”, sagt Primus.

Haftungsfrage

Sollte ein Gastronomiebetrieb tatsächlich einmal eine Zutat nicht im Foodnotify-Katalog finden, besteht auch die Möglichkeit, diese selbst hinzuzufügen. Diese steht dann aber auch nur dem jeweiligen Kunden zur Verfügung, da man in dem Fall keine Qualitätssicherung durchführen könne. “Die Haftung für diese Produkte liegt dann natürlich auch bei dem Betrieb”, betont Primus.

Die Haftungsfrage sei ohnehin die bedeutendste in der gesamten Thematik. Hier übt man seitens Foodnotify auch Kritik an der Wirtschaftskammer. Diese kommuniziere den Umstand der Haftungsfrage nicht ausreichend an ihre Mitglieder, heißt es. “Eine mündliche Auskunft ist aus unserer Sicht völlig unzureichend”, sagt Unternehmenschef Primus. Unsicherheiten beim Personal würden diesen Umstand unterstreichen. “Laut Behörde muss ein Datenblatt über jedes einzelne Rezept geführt werden. Es gibt also keinen Grund - wenn man diese Datenblätter hat und aktuell hält - nicht schriftlich über die Allergene zu informieren.” Mit dem Angebot von Foodnotify werde Sicherheit geboten, da man direkt mit Produzenten der Produkte in Verbindung stehe und Rezepturänderungen sofort an die Kunden weitergegeben würden.

Abo- und Lizenzmodell

Foodnotify ging mit seinem Service im November 2014 online. Das Geschäftsmodell der von aws und INiTS geförderten Firma basiert auf einem Abo- und Lizenzsystem, das mit unterschiedlichen Laufzeiten gebucht werden kann. “Der Kunde kann, je nachdem, wie oft sein Speisenangebot wechselt, wie viele Betriebe und User er hat, zwischen Basic-, Standard- und Premiumpaket wählen”, erläutert Primus. Aktuell läuft eine Einführungsaktion, die 20 Euro Nachlass auf jedes Paket bietet. In einer 14-tägigen Testperiode können die Funktionen gratis ausprobiert werden, danach gibt es Staffelungen je nach Laufzeit. Für ein Dreimonatspaket werden etwa 59 Euro monatlich fällig, wählt ein Kunde ein ganzes Jahrespaket, fällt der monatliche Preis auf 39 Euro.

Schwierigkeiten

“Die größte Herausforderung bei einem Vorhaben wie unserem ist sicherlich die Finanzierung”, sagt Primus. Daher seien die erhaltenen Förderungen von großem Wert für das Start-up. Von INiTS erhielt Foodnotify zu Beginn 30.000 Euro Förderung, von der aws wurde die Firma mit 100.000 Euro gefördert.

Was die EU-Verordnung selbst angeht, sieht man diese bei Foodnotify eher als Chance denn als Belastung. “Wir werden in Österreich oft mit Sätzen wie ‘Wozu brauch ich das denn’ oder ‘Immer diese unnötigen Verordnungen’ konfrontiert”, sagt Primus. “Natürlich ist es ein Mehraufwand, der zeitraubend ist, aber man kann das als Betrieb auch als Möglichkeit sehen, sich mit einem zusätzlichen Service für den Endkonsumenten hervorzuheben.” Das Thema Ernährungssicherheit sei ein langfristiges, ein Prozess, der über Jahre stattfinden werde, glaubt Primus, und wo sich “dann auch im Gastronomiebereich irgendwann die Spreu vom Weizen trennen wird”.

Neue App in Entwicklung

Im B2B-Bereich entwickelt Foodnotify derzeit ergänzend zur Allergen- und Nährwertberechnung auch Funktionen wie eine Deckungsbeitragsrechnung und einen Menüplaner. Diese neuen Angebote sollen schon Ende März verfügbar sein. Auch eine Expansion in weitere EU-Länder hat man ins Auge gefasst.

Im Endkundenbereich plant das Start-up ebenfalls eine App. Diese soll es Konsumenten ermöglichen, einzelne Restaurants zu filtern, die auf bestimmte Kriterien Rücksicht nehmen - also etwa Intoleranzen, Nahrungsmittelunverträglichkeiten oder Allergien. Als Beispiel nennt Primus Erdnüsse. “Der Konsument verträgt keine und möchte vor dem Restaurantbesuch wissen, wo diese Erdnüsse sachgemäß ausgewiesen werden und welche Speisen für ihn dort infrage kommen würden.” Diese Fragen sollen sich mit der App dann bereits im Vorfeld abklären lassen. Veröffentlicht werden soll der “FoodNotifier” für Konsumenten im dritten Quartal 2015.

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Claudia Zettel

ClaudiaZettel

futurezone-Chefredakteurin, Feministin, Musik-Liebhaberin und Katzen-Verehrerin. Im Zweifel für den Zweifel.

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