Urteil

Online-Portal haftet für trollende Leser

Online-Nachrichtenportale können für beleidigende und diffamierende Leserkommentare haftbar gemacht werden. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im Fall einer estnischen Nachrichtenseite nun festgehalten. Das Webportal Delfi AS wurde von einem estnischen Gericht aufgrund beleidigender Kommentare gegen ein Fährunternehmen verurteilt. Die Argumentation des Portals hinsichtlich einer dadurch erfolgenden Einschränkung der Meinungsfreiheit hat der EGMR in seiner Entscheidung am Donnerstag zurückgewiesen.

Nicht nur technischer Bereitsteller

Konkret geht es um einen Fall aus dem Jahr 2006, als auf Delfi AS ein Artikel über ein Fährunternehmen veröffentlicht wurde. Dieses plante neue Routen zu einigen Inseln zu errichten, während eine Straßenverbindung über Eisflächen bedeutend günstiger und schneller gewesen wäre. In der Folge verfassten mehrere Nutzer des Portals beleidigende und drohende Kommentare, die sich gegen das Unternehmen richteten. Das Fährunternehmen war 2008 mit einer Klage gegen Delfi AS aufgrund des verleumderischen Charakters der Postings erfolgreich, und bekam einen Schadenersatz von 5.000 estnischen Kronen (rund 320 Euro) zugesprochen. Eine Berufung wurde vom Obersten Gerichtshof in Estland abgewiesen.

Der EGMR bestätigte nun das Vorgehen der estnischen Gerichte und sieht besonders das Argument, Delfi AS sei nur ein passiver, technischer Bereitsteller und als solcher nicht für die Kommentare verantwortlich, als nicht zulässig. Einerseits seien die Kommentare höchstgradig beleidigend gewesen, andererseits habe man nicht verhindert, dass diese veröffentlicht werden. Darüber hinaus sei die vom estnischen Gericht ausgesprochene Strafe nicht überhöht, wie der EGMR in seinem Urteil kommentiert.

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