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Insolventer Elektrohändler Köck darf fortgeführt werden

Der in einem Sanierungsverfahren befindliche insolvente Elektrohändler Köck darf seine Geschäfte in Eigenverantwortung fortführen. Einen Grund für die Entziehung der Eigenverwaltung bestehe nicht, der Finanzplan werde eingehalten, teilte der Gläubigerschutzverband AKV am Donnerstag nach der ersten Gläubigerversammlung und Berichtstagsatzung mit.

Angst vor Sommerloch

Laut AKV bleibt die Sanierungsquote von 30 Prozent aufrecht. Das Unternehmen schreibe derzeit operativ ein schwarze Null und wirtschafte kostendeckend. "Ein Grund für die Entziehung der Eigenverwaltung besteht nicht", so eine Sprecherin des Gläubigerschutzverbandes zur APA.

Die Sanierungstagsatzung findet am 21. August statt. Von Gläubigerseite seien Bedenken wegen des Sommerlochs geäußert worden. Sie befürchten bis dahin schwache Geschäfte, die sich negativ auf die Sanierungsquote auswirken könnten. Vom Masseverwalter werden diese Bedenken nicht geteilt, da dies normalerweise in der Branche nicht üblich sei.

4,6 Millionen Euro Schulden

Köck betreibt insgesamt sechs Filialen in Wien, Wiener Neustadt und Oberwart. Zwei dieser Filialen - eine in 1230 Wien und die in Wiener Neustadt - werden geschlossen. Ebenfalls geschlossen wird das Lager in Raasdorf.

Vom Sanierungsverfahren sind 110 Gläubiger und 57 Beschäftigte betroffen, die Verbindlichkeiten belaufen sich auf 4,6 Mio. Euro. Als Grund für die Insolvenz werden erhebliche Umsatzeinbußen durch steigende Konkurrenz durch Billiganbieter und die rasche Schließung einer nach Ankauf eines Warenlagers in Berlin im Jahr 2012 eröffneten Filiale.

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