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Bankomat-Gebühren nur noch in Ausnahmefällen erlaubt

Damit ein Entgelt kassiert werden darf, muss es davor mit den Kunden ausgehandelt worden sein - ein Hinweis in den Geschäftsbedingungen (AGB) reicht nicht, so die Arbeiterkammer (AK), die die Handhabung durch die Geldinstitute „genau beobachten“ will.

Gebühren für Bankomat-Behebungen dürfen Banken nur mehr dann verrechnen, wenn die Kunden bei der Eröffnung des Kontos zwischen einem pauschalen Kontoführungsentgelt (samt allen Abhebungen per Bankomat) und einem Tarif mit niedriger Kontoführungsgebühr mit Zusatzkosten für einzelne Abhebungen per Bankomat wählen konnten.

Wahlrecht

Ein solches Wahlrecht für die Verbraucher ist auch laut Erläuterungen des Parlaments zu diesem Gesetz die einzige Möglichkeit für Banken, dass sie im Zweifel ein solches Aushandeln mit den Kunden beweisen können, erklärte die AK am Freitag in einer Aussendung.

Neu ist auch, dass die eigene Hausbank des Bankkonto-Kunden immer alle Gebühren und Entgelte übernehmen muss, die von bankenunabhängigen Automatenbetreibern - wie derzeit zum Beispiel Euronet - für Geldabhebungen verlangt werden.

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