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GMX: Keine stillen Vertragsabschlüsse mehr

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - den Inhaber der GMX-Internetplattform (1&1 Mail & Media GmbH) mit zwei Verbandsklagen auf die Unterlassung von 29 gesetzwidrigen Klauseln und auf Unterlassung gesetzwidriger Praktiken geklagt. Vor dem Handelsgericht Wien hat sich die Firma in zwei Unterlassungsvergleichen verpflichtet Klauseln und Parktiken nicht mehr zu verwenden.

Es häuften sich die Beschwerden von GMX-Kunden bei den Verbraucherschützern, dass man sich durch GMX in "kostenpflichtige Abofallen" gelockt sah und befristete Verträge stillschweigend verlängert werden sollten. So wurden vielen Free-Mail Usern Gratis- und Schnupper-Abos für eine erweiterte Nutzung des Internetportals ("ProMail" und "TopMail") angeboten. Nach drei Monaten bekamen sie unerwartet Rechnungen zugesendet. Die "Schnupper-Abos" hatten sich durch Stillschweigen der Verbraucher zu kostenpflichtigen Abos umgewandelt.

Nichtkündigen als Vertragsverlängerung
Dieser Vertragsabschluss via Erklärungsfiktion, wobei das Nichtkündigen des Schnupper-Abos als Vertragserklärung gewertet wurde, war nur im Kleingedruckten dargestellt und widersprach überdies dem Konsumentenschutzgesetz. Eine Erklärungsfiktion ist demnach nur gültig, wenn sich der Unternehmer auch verpflichtet den Kunden rechtzeitig vor Ablauf der Frist auf sein Kündigungsrecht gesondert hinzuweisen und dies auch tatsächlich tut. Das war bei GMX bislang nicht so.

"Wir haben daher sowohl gegen die zugrundeliegenden Klauseln im Vertrag, als auch gegen das faktische Verhalten Verbandsklagen eingebracht. GMX hat sich in beiden Fällen im Verfahren letztlich zur Unterlassung verpflichtet", berichtet Mag. Ulrike Wolf, zuständige Juristin im Bereich Recht des VKI. Insgesamt waren 29 Klauseln und eine Reihe von konkreten Verhalten inkriminiert worden - zu allen Punkten gibt es die Verpflichtung zur Unterlassung.
Für betroffene Konsumenten bedeuten diese Vergleiche, dass solcherart durch Verschweigung angeblich zustandegekommene Verträge unwirksam sind und man nicht zur Zahlung eines Entgelts verpflichtet ist. Sollte sich GMX nicht daran halten, dann mögen Betroffene sich an den VKI weden. "In diesen Fällen werden wir die Vergleiche durch das Gericht durchsetzen lassen", sagt Mag. Wolf.

(futurezone)

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