TV-Beiträge von ARD und ZDF länger online abrufbar
Die sogenannte Sieben-Tage-Regelung für Onlineangebote der Öffentlich-Rechtlichen werde fallen, kündigte die rheinland-pfälzische Regierungschefin Malu Dreyer (SPD) nach einem Treffen der Ministerpräsidenten an: "Wir wollen das auflockern und verändern." Die "Verweildauer" von Sendungen im Netz solle "aufwendungsneutral und zeitgemäß ausgedehnt werden". Das hätten sich die Länderchefs für die 22. Änderung des Rundfunkstaatsvertrages vorgenommen, über die im kommenden Jahr detaillierter verhandelt wird.
Sparmaßnahmen gefordert
Dreyer, die die Rundfunkkommission der Länder leitet, forderte die Sender zugleich zu verstärkten Sparbemühungen auf. Zu deren Sparplänen, die ARD, ZDF und Deutschlandradio Ende September in ihren Berichten an die Rundfunkkommission vorgelegt haben, sagte sie: "Wir loben das als ersten Schritt, aber wir sind nicht zufrieden. Sondern es muss weitergehen. Wir brauchen weitere Maßnahmen und Reformschritte, um uns tatsächlich besser aufzustellen."
Das Verbot presseähnlicher Angebote soll "weiter konkretisiert" werden. "Es ist nicht vorstellbar, dass öffentlich-rechtlicher Rundfunk heutzutage nicht die Möglichkeit hat, auch online bestimmte Dinge zu tun". Einzelheiten nannte sie nicht. "Also das Verbot der Presseähnlichkeit bleibt selbst verständlich erhalten», sagte sie und nannte dies ein «Signal an die Verleger".
Zeitungsverleger dafür
Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) begrüßt diese Entscheidung. "Schon der derzeit geltende Auftrag ist so allgemein definiert, dass die Rundfunkanstalten offensichtlich kaum eine Grenze für Textberichterstattung sehen", teilte der BDZV am Freitag mit. "Das bestehende Kontrollsystem durch die Rundfunkräte scheint insoweit ebenfalls nicht ausreichend funktionsfähig. Diese beiden Punkte müssen in der weiteren Debatte geklärt werden."
Auch der Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) sieht die Entscheidung der Ministerpräsidenten, die Diskussion weiter zu führen, positiv. "Jetzt darf die Chance nicht vertan werden, zunächst den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu definieren und dann erst die Entscheidungen zur Strukturreform der Anstalten zu treffen", so der VPRT-Vorstandsvorsitzende Hans Demmel. Der VPRT sei dagegen, ARD und ZDF im Netz mehr zu erlauben als bisher. Im Dezember soll die 21. Änderung des Rundfunkstaatsvertrages unterzeichnet werden.
Dieser Artikel erschien zuerst auf futurezone.de