USA: Weiterverkauf von MP3s erlaubt
Der legale Musiktausch über das Internet könnte bald Wirklichkeit werden. Ein Gericht lehnte den Antrag einer Plattenfirma auf eine einstweilige Verfügung gegen den Internetdienst ReDigi, der den Weiterverkauf von "gebrauchten" MP3-Dateien ermöglicht, ab. Der Dienst ermöglicht das Hochladen eigener, legal erworbener, Musik, die dann für Credits weiterverkauft werden kann. Mit diesen Credits kann dann wiederum andere Musik aus dem Fundus von ReDigi gekauft werden - vorausgesetzt jemand hat die entsprechende Musikdatei auf den Server gelegt.
Zwei Gesetze, die nicht das selbe sagen
In der Entscheidung ging es vor allem um die Frage, ob MP3-Dateien als materielle Objekte angesehen werden dürfen. Einerseits sind Materielle Objekte als geistiges Eigentum geschützt, andererseits müsste ihnen durch ein Gesetz auch ein Weiterverkaufsrecht eingeräumt werden. Capitol Records, das Plattenlabel, das zur EMI-Gruppe gehört und ReDigi verklagte, argumentierte, dass MP3-Dateien zwar unter das eine Gesetz fallen würden, das ihnen das Recht am geistigen Eigentum beschütze, allerdings nicht unter das andere, das den Weiterverkauf erlauben würde. Das sah neben Google aber auch der Richter anders und gab der Argumentation von ReDigi Recht.