Peter Pilz: Anfrage zu Sobotkas privater Gackerl-Kamera
Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) tritt in Österreich für den massiven Ausbau der Überwachung ein, um das sinkende subjektive Sicherheitsgefühl der Österreicherinnen und Österreicher wieder zu verbessern, das existiere, obwohl „Österreich eines der sichersten Länder Europas“ sei, wie Sobotka am Dienstag am Parlament erklärte.
In einem Interview mit der Tageszeitung „Heute“ begründete Sobotka die umfassende geplante Einführung von Überwachungsmaßnahmen wie die Registrierung von Prepaid-Handys, Videoüberwachung im öffentlichen und privaten Raum, die automatische Kennzeichenerfassung, Fußfesseln für Gefährder oder die Belauschung von Autos mit folgendem Argument: „Es geht stark um Prävention. Vor meiner Haustüre lag – vor vielen Jahren – immer wieder menschlicher Kot. Als ich eine Kamera aufgestellt habe, war das sofort vorbei.“
Videoüberwachungsbestimmungen
Einige Journalisten recherchierten am Dienstag, ob Sobotka seine private Videoüberwachungsanlage im DVR-Register eingetragen hatte. Dort scheint aber nichts auf. Seit 2010 müssen Videoüberwachungsanlagen aber prinzipiell beim Datenverarbeitungsregister (DVR) gemeldet werden. Ausnahmen bestehen nur falls, Videodaten nicht gespeichert werden oder bei Privatpersonen, wenn kein öffentlicher Grund von der Überwachungsmaßnahme betroffen ist.
Ob dies im Falle des Innenministers der Fall ist, ist unklar. Dies tatsächlich zu klären könnte insofern spannend werden, als das Sobotka im ORF-Report gesagt hatte: "Ich kenne kein Vergehen der öffentlichen Hand gegen den Datenschutz." Der Grüne Nationalratsabgeordnete Peter Pilz kündigte am Mittwoch an, dies in einer parlamentarischen Anfrage klären zu wollen. Diese werde am Donnerstag eingebracht, bestätigte der Abgeordnete unter anderem via Twitter-Nachricht.
Am von der Bundesregierung geplanten Ausbau der Überwachung in Österreich gab es bereits in den vergangenen Tagen bereits zahlreiche inhaltliche Kritik sowie eine Protestkundgebung. Die geplanten Maßnahmen seien maximal Placebos, hieß es dazu etwa seitens des Rechtsanwälte-Präsident Rupert Wolff.