Netzpolitik

Schredderaffäre: Festplatte soll doch aus Laptop stammen

Die Ermittlungen zur Schredderaffäre wurden im Mai rechtskräftig eingestellt. Noch immer sind aber Fragen offen, und denen wollen die Neos in einer neuen parlamentarischen Anfrage an Bundeskanzler Sebastian Kurz und Kanzleramtsministerin Karoline Edtstadler nachgehen.

Die Neos bezweifeln nämlich die bisherige Darstellung, dass die fünf Festplatten "nur" aus Druckergeräten stammen. Anhand einer Seriennummer bestehe die "Vermutung", so Neos-Abgeordneter Sepp Schellhorn, dass die entsprechende Festplatte aus einem Laptop oder PC stammen könnte.

"Ein Video kann man nicht ausdrucken"

Wir erinnern uns: Im Mai 2019 - kurz, bevor die türkise Regierungsriege vom Nationalrat abgewählt wurde - hat ein Mitarbeiter des Kanzleramts fünf Festplatten zur Firma Reißwolf gebracht und schreddern lassen. Dabei gab er einen falschen Namen an und bezahlte später die Rechnung nicht. Gegen den Mitarbeiter wurde daraufhin wegen Betrugs, Sachbeschädigung und Unterdrückung von Beweismitteln ermittelt.

Beweismittelunterdrückung deshalb, weil vermutet wurde, dass sich auf den Festplatten Hinweise auf das Ibiza-Video befinden - wenn nicht sogar das Video selbst. Das könnte bedeuten, dass das Kanzleramt etwas mit dem Ibiza-Video, das im Mai 2019 die türkis-blaue Regierung gesprengt hat, zu tun hatte. Spekuliert wurde etwa, dass Kurz und die ÖVP schon vor Publikwerden des Videos über seine Existenz Bescheid wussten.

Im Kanzleramt hat man das stets dementiert - und betont, es habe sich bei den zerstörten Datenträgern nur um Druckerfestplatten gehandelt. Und ein Video könne man schließlich nicht ausdrucken.

An dieser Darstellung gibt es schon länger Zweifel. Die Festplatten könnten auch von Laptops oder PCs stammen, hieß es bereits vor rund einem Jahr - und dort kann man ein Video sehr wohl speichern.

Seriennummer gibt Rätsel auf

Eine Seriennummer fällt den Neos-Abgeordneten Schellhorn und Stephanie Krisper besonders ins Auge: Sie lautet WXQ1A27PFGUQ (bzw. WXQ1A27PFGUO - die Schrift ist auf dem Originaldokument etwas unleserlich).

In ihrer parlamentarischen Anfrage wollen sie nun wissen, in welchem digitalen Endgerät diese Festplatte eingebaut war, ob Kanzler Kurz und/oder der damalige Kanzleramtsminister Gernot Blümel dieses Gerät genutzt haben und ob dem Kanzleramt bekannt ist, "dass es sich bei dieser Art von Festplatte höchstwahrscheinlich nicht um eine Druckerfestplatte handelte".

Die Neos fragen außerdem, ob Kurz und Blümel einen Dienst-Laptop hatten. Blümel hatte im U-Ausschuss ja angegeben, er besitze keinen Laptop. Womöglich stammt die geschredderte Festplatte ja aus einem ihrer Geräte, so offenbar der Verdacht.

IT-Experte: Hersteller gibt Auskunft

Wie eindeutig lässt sich eine Festplatte überhaupt zuordnen? Der KURIER hat bei einem IT-Experten und Datenforensiker nachgefragt:

Die Seriennummer gibt üblicherweise Aufschluss darüber, um welchen Typ einer Festplatte es sich handelt - die Systematik ist aber von Hersteller zu Hersteller verschieden. Man müsste nun also jeden Hersteller durchgehen und dort anfragen.

Üblicherweise ist eine Festplatte dann auch dort verbaut, wo sie hinsoll. Zweifelsfrei lässt sich das aber von außen nicht feststellen. Manche Festplatten können, wie vorher beschrieben, auch für mehrere Zwecke verwendet oder umgebaut werden.

Verdacht der Beweismittelunterdrückung

Ob die Staatsanwaltschaft Wien, die zur Schredder-Affäre ermittelt hat, dem in dieser detaillierten Form nachgegangen ist, ist nicht überliefert. Das Kanzleramt hat damals jedenfalls die Auskunft gegeben, dass alle Festplatten aus Multifunktionsgeräten stammen.

Die Ermittlungen wurden schließlich eingestellt, der Verdacht ließ sich nicht erhärten. In der Begründung, die von der Oberstaatsanwaltschaft Wien am 22. Mai 2020 bestätigt wurde, heißt es zum Verdacht der Beweismittelunterdrückung:

"Da keine Möglichkeit mehr besteht, zu rekonstruieren, welche Daten mit welchem Inhalt sich auf den Festplatten befanden und abgesehen von bloßen Vermutungen auch keine Hinweise auf Inhalte vorliegen, kann der Nachweis einer Beweismittelunterdrückung nach § 295 StGB nicht erbracht werden."

Heißt: Die Festplatten sind nur noch Staub. Was sich genau darauf befand, wird wohl ein Rätsel bleiben.

Wann kommt das digitale Staatsarchiv?

Die Neos wollen in ihrer umfassenden Anfrage außerdem wissen, wie der aktuelle Stand der bereits im April 2019 angekündigten Reform des Staatsarchivs ist.

Damals gab es einen einstimmigen Beschluss im Nationalrat, wonach digitale Archivalien der obersten Staatsorgane nachhaltig gesichert werden sollen. Das wären Whatsapp-Nachrichten oder Social-Media-Inhalte von Regierungsmitgliedern. 

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Raffaela Lindorfer

Seit 2011 beim KURIER, erst als Chronik-Reporterin in Oberösterreich, Salzburg und Wien, seit 2016 im Ressort Innenpolitik.

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