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Gericht: A1-Werbung zu “Null-Euro”-Handy irreführend

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) war mit seiner Klage gegen die Telekom Austria vor dem Handelsgericht Wien erfolgreich. Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums Klage gegen die A1-Werbung zum "Null-Euro"-Handy geklagt, da diese irreführend war. Nun gab das HG Wien dem VKI mit einem noch nicht rechtskräftigen Urteil recht.

In der Werbung sei nicht oder nicht ausreichend darauf hingewiesen worden, dass das Angebot nur mit einem bestimmten Vertrag gilt und dass Kosten für Servicepauschale, Aktivierungsgebühr und den Tarif anfallen - und außerdem eine 24-monatige Bindungsdauer gilt. Das HG Wien habe eine irreführende Geschäftspraktik gesehen.

Wesentliche Informationen fehlen

Das HG Wien habe geurteilt, dass sowohl das Werbeposter als auch die Google Ads-Werbung irreführend gewesen sei. Denn die Werbung lasse wesentliche Informationen vermissen, die Marktteilnehmer für eine informierte geschäftliche Entscheidung brauchen. In blickfangartiger Werbung müsse ein aufklärender Hinweis gleich auffällig sein wie der Blickfang selbst. Das sei bei der A1-Werbung nicht der Fall gewesen.

A1 müsse unterlassen "den Preis des Mobiltelefons mit '€ 0' oder sinngleich zu bewerben, ohne auf sonstige belastende Bedingungen und Preisbestandteile klar zugeordnet und ähnlich deutlich hinzuweisen, insbesondere auf die monatliche Grundgebühr, die Länge der Mindestvertragslaufzeit, die jährliche Servicepauschale und die einmalige Aktivierungsgebühr (jeweils den Betrag)", heißt es im Urteil.

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