Booking.com darf laut Deutschem Kartellamt nicht mehr auf den besten Preis für das eigene Portal beharren
Booking.com darf laut Deutschem Kartellamt nicht mehr auf den besten Preis für das eigene Portal beharren
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Deutschland

Booking.com darf nicht mehr auf Bestpreis bestehen

Das deutsche Bundeskartellamt untersagt einem Zeitungsbericht zufolge dem Hotelportal Booking.com die sogenannten Bestpreis-Regeln. Diese verstoßen gegen den Wettbewerb, meldete die Süddeutsche Zeitung.

Es gebe so kaum Konkurrenz zwischen den Onlineportalen, aber auch zwischen den Hotels, die sich damit nicht über den Preis oder andere Konditionen differenzieren könnten, sagte Kartellamts-Präsident Andreas Mundt. Die Priceline -Tochter Booking.com ist mit Abstand Marktführer in Deutschland.

Im Februar hatten die Wettbewerbshüter den Expedia - und HRS-Rivalen abgemahnt. Bestpreisklauseln verpflichten die Herbergen, bei einzelnen Online-Dienstleistern etwa den jeweils niedrigsten Hotelpreis, die höchstmögliche Zimmerverfügbarkeit und die jeweils günstigsten Buchungs- und Stornierungskonditionen anzubieten.

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