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US-Handelsaufsicht für Datenschutz im Web

Die US-Handelsaufsicht, in den USA auch die oberste Behörde für Konsumentschutz, rät in ihrem 122 Seiten langen Bericht dazu, den Datenschutz prinzipiell schon bei der Planung und Entwicklung von Produkten zu berücksichtigen.

Mit einer "Do Not Track"-Funktion sollen Soziale Netzwerke und Browser-Hersteller ihre Kunden vor unerwünschter Werbung schützen. Browser sollten künftig so konfigurierbar sein, dass eine Verfolgung von Nutzern im Internet nicht mehr möglich ist, empfiehlt die US-Handelsaufsicht in ihrem Entwurf.

Einfache Funktion für Verbraucher

Es soll nicht mehr nachvollziehbar sein, was ein Konsument kauft oder welche Seiten er besucht. Laut FTC wünschen sich viele Nutzer eine einfache Funktion, die eine Verfolgung unmöglich macht, einen "einfachen Auswahlmechanismus für die Verbraucher". Einen derartigen Mechanismus haben Wissenschaftler der Universität in Stanford bereits entwickelt.

Der FTC hält im Bericht zudem fest, dass "die Bemühungen der Industrie, Datenschutz durch Selbstregulierung zu erreichen, zu langsam" gewesen sind und "keinen adäquaten und sinnvollen Schutz" ergeben haben. Der Vorschlag der FTC würde die Sache für Nutzer jedoch wesentlich erleichtern, heißt es.

Der FTC-Chef Jon Leibowitz forderte daher Browser-Hersteller wie Google, Mozilla, Apple und Microsoft dazu auf, eine "Do Not Track"-Technologie anzudenken.

Mehr zum Thema:

US-Behörden zu Online-Datenschutz

(futurezone)

Link:

FTC-Empfehlungen (PDF)

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