Wolfgang Brandstetter
Wolfgang Brandstetter
© KURIER/Franz Gruber

Justizministerium

Brandstetter hält weiter an Vorratsdatenspeicherung fest

Im Menschenrechtsausschuss des Parlaments hat Justizminister Brandstetter sein Bekenntnis zu einer Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung bekräftigt, wie in der Parlamentskorespondenz zu lesen ist. 2014 hat der österreichische Verfassungsgerichtshof die damals bestehende Regelung gekippt, weil der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Urteil festgestellt hatte, dass sie den Grundrechten auf Datenschutz und Privat- und Familienleben widersprochen hat.

Der EuGH hat zudem den Spielraum für neue Vorratsdatenspeicherungsgesetze stark eingeschränkt. Die Richter in Luxemburg erklären in ihrem Urteil, dass die Daten nur zur Bekämpfung schwerer Strafdaten gespeichert werden dürfen. Zudem müsse es immer eine richterliche Anordnung als Grundlage geben.

Alle Möglichkeiten ausloten

Das erkannte auch Brandstetter im Ausschuss an. Er halte die Vorratsdatenspeicherung für die Bekämpfung von Schwerstkriminalität unter strenger rechtstaatlicher Kontrolle weiterhin für sinnvoll und notwendig, so der Minister. Der Spielraum für eine Neuregelung sei zwar sehr eng, er möchte aber alle Möglichkeiten ausloten, erklärte er gegenüber den Abgeordneten Philipp Schrangl (FPÖ) und Nikolaus Scherak (Neos) im Ausschuss. "Ich will und muss es versuchen", sagte Brandstetter wörtlich. Bei einem Anfangsverdacht könne er sich eine Speicherung der Verbindungsdaten auch länger als drei Monate vorstellen, konkretisierte der Minister seine Vision.

Fake News

Zum Thema Fake News hat sich Brandstetter ebenfalls geäußert: Er sei gegen Abwehrzentren oder "Wahrheitsministerien", sagte der Minister in Anlehnung an George Orwells Roman "1984". An genau dieses Buch würden ihn solche Konzepte nämlich erinnern. Seine Strategie sieht vor, das Bewusstsein für die Problematik in der Bevölkerung zu stärken. Zudem stünden auch die sozialen Medien und andere Online-Player in der Pflicht, etwas gegen die Verbreitung von Falschmeldungen zu unternehmen.

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