Deutsche Verbraucherschützer ermahnen Google
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Deutsche Verbraucherschützer werfen Google die systematische Auswertung persönlicher Daten seiner Nutzer vor und haben deswegen den US-Konzern abgemahnt. Der US-Internetkonzern nutze personenbezogene Daten ohne ausdrückliches Einverständnis und verstoße damit gegen den Datenschutz, teilte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) am Mittwoch mit.
Demnach analysiert Google beispielsweise die Inhalte von E-Mails, um personalisierte Werbung zu platzieren. Google habe nun bis zum 25. Jänner Zeit, auf die Abmahnung zu reagieren. Danach drohe eine Unterlassungsklage vor dem Landgericht Berlin. Google, die weltweit führende Suchmaschine, die auch soziale Netzwerke und E-Mail-Dienste anbietet, ist die Tochter des Mutterkonzerns Alphabet.
Hinweis reicht nicht
Die Verbraucherschützer räumen zwar ein, Google weise in seiner allgemeinen Datenschutzerklärung auf diese Praxis hin. Die Nutzer müssten diese Erklärung auch billigen. In dem Richtlinien würden die Verbraucher aber nicht um Zustimmung zur konkreten Datenerhebung und Datennutzung gebeten, moniert der vzbv. "Es kann nicht sein, dass Google die E-Mails seiner Nutzer ohne spezifische Einwilligung mitliest, um diesen dann maßgeschneiderte Produktinformationen anzuzeigen", erklärte vzbv-Experte Heiko Dünkel. Es sei eine gesonderte Einwilligung für Werbung notwendig.
Sieg vor Gericht
Außerdem beanstandete der vzbv eine Klausel, nach der nur für die Weitergabe "sensibler Kategorien" von personenbezogenen Daten eine ausdrückliche Einwilligungserklärung notwendig sei. Eine Unterscheidung zwischen "sensiblen" und anderen personenbezogenen Daten ist nach Ansicht des vzbv mit den deutschen Datenschutzvorschriften nicht vereinbar.
Die Verbraucherschützer hatten bereits 2012 gegen 25 Klauseln der damaligen Datenschutzbestimmung von Google geklagt und im November 2013 vor Gericht gewonnen. Google ging dagegen in Berufung; eine Verhandlung steht noch aus. Der US-Konzern reagierte auf eine Anfrage von AFP zunächst nicht.
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