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Mobilfunk

Entgelte für Papierrechnungen sind gesetzwidrig

Eine Klausel in den Geschäftsbedingungen von T-Mobile besagt, dass Kunden, die auf eine Papierrechnung bestehen, einen „Umweltbeitrag“ in der Höhe von 1,89 Euro pro Rechnung leisten müssen. Diese Passage wurde vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) beim Wiener Handelsgericht eingeklagt und für gesetzwidrig

. Das Urteil wurde nun vom Oberlandesgericht (OLG) Wien bestätigt. Auch der „höhere Zweck“ (ein Teil des Entgeltes fließt laut dem VKI in einen Umweltfonds) ändert nichts an diesem Umstand.

Dem VKI zufolge war eine Klage notwendig, weil es Papierrechnungen vereinfachen, seine Kosten genau im Überblick zu behalten. So sei es gerade im Hinblick auf „unverlangte Mehrwert-SMS, auf horrende Entgelte für Downloadüberschreitungen und ähnliche Beschwerden“ sinnvoll, seine Kosten genau im Überblick zu haben. Besonders Kunden, die keine Möglichkeit haben, die Rechnungen über das Internet zu empfangen, würden so grob benachteiligt werden.

T-Mobile: SMS ausreichend
Christian Rothmüller, Sprecher von T-Mobile, erklärt der futurezone, der Mobilfunker habe das Urteil akzeptiert, sehe jedoch trotzdem weiteren Interpretationsspielraum: "Wir haben das Urteil zur Kenntnis genommen, interpretieren es aber so, dass ein Benachrichtungs-SMS, in dem der Kunde den genauen Betrag mitgeteilt bekommt, eine Papierrechnung durchaus ersetzen kann.“

Rothmüller weist darüber hinaus auf einen Fehler in den Angaben des VKI hin, so fließe das eingenommene Geld nicht direkt in einen Umwetfonds: „Der T-Mobile Umweltfonds ist eine Einrichtung, die völlig unabhängig von der Gebühr existiert.“ Laut Rothmüller werde dieser Fonds aus einer gleichbleibenden Summe von T-Mobile-Geldern finanziert.

Auch das Argument der Benachteiligung lässt Rothmüller nicht gelten: „Kunden, die über keinen Internetzugang verfügen, oder älter als 62 Jahre sind, sind von der Gebühr ohnehin ausgenommen.“ Auf die Frage, wie das Vorhandensein eines Internetzugangs kontrolliert werden würde, entgegnet Rothmüller, dass dies einfach nicht möglich sei.

Zwei Gefahren bei Online-Rechnungen
Peter Kolba, Leiter des Bereichs Recht sieht ein SMS hingegen als nicht ausreichend an: „Wenn Mobilfunker etwaige AGB-Änderungen nur in der Rechnung bekannt geben, könnte ich bei der Online-Rechnung erst viel zu spät davon erfahren." Hier hilft es auch nicht, wenn der genaue Betrag etwa über SMS oder E-Mail bekanntgegeben wird: "Sofern der verrechnete Betrag meinen Erwartungen entspricht, habe ich ja eben keinen Grund, in die Rechnung zu schauen, man wiegt sich in Sicherheit.“

Von Seiten T-Mobile heißt es dazu, dass der Verzicht auf eine Papierrechnung bestimmt nicht dazu verwendet werden soll, um etwaige Vertragsänderungen über eine Hintertür einzuschleusen.

Laut Kolba wird die Situation noch schwieriger, wenn der genaue Betrag nicht in der Rechnung genannt ist: "Wenn mir jemand nicht konkret mitteilt, wie hoch meine Rechnung ist, werde ich dazu verleitet, nicht genauer nachzusehen. Besonders Flatrate-Tarife erschweren diesen Umstand, da man hier davon ausgehen könnte, dass die Rechnung ohnehin immer gleich bleibt." Diese Unachtsamkeit kann laut Kolba oft zu bösen Überraschungen führen, wenn etwa unerwartete Beträge abgerechnet werden.

VKI: Papierrechnung macht Sinn
Kolba rät daher, außer in Ausnahmefällen, nicht auf die Papierrechnung zu verzichten: „Wenn ich mich tatsächlich jedes Mal dazu zwingen kann, in die Online-Rechnung zu schauen, kann ich natürlich auf die Papierrechnung verzichten. Unsere Erfahrung zeigt jedoch, dass Papierrechnungen grundsätzlich besser auffallen.“

Grundsätzlich könne ein Mobilfunker laut Kolba zwar bei einem neuen Vertragsabschluss festlegen , dass ausschließlich Online-Rechnungen versandt werden, ein derartiger Fall ist aktuell jedoch noch nicht bekannt.

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Thomas Prenner

ThPrenner

Beschäftigt sich mit Dingen, die man täglich nutzt. Möchte Altes mit Neuem verbinden. Mag Streaming genauso gern wie seine Schallplatten. Fotografiert am liebsten auf Film, meistens aber mit dem Smartphone.

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