EuGH erlaubt Klage gegen Facebook in Wien
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Datenschützer Max Schrems darf den US-Konzern Facebook wegen Datenschutzverletzungen in Wien verklagen. Das hat der EuGH am Donnerstagmorgen entschieden. Dieser musste den letzten vieler Streitpunkte zwischen Schrems und Facebook klären: Ob denn die österreichischen Gerichte überhaupt bei derartigen Verbraucherklagen zuständig sind. Der US-Konzern muss zudem wohl den Großteil der Verfahrenskosten tragen, da sich Schrems in 20 der 22 Klagepunkte durchsetzen konnte.
Die Entscheidung ist dennoch nur ein Teilerfolg, denn zugleich untersagt der EuGH die geplante Sammelklage, an der sich rund 25.000 Facebook-Nutzer bereits schriftlich beteiligt hatten. Demnach dürfe eine derartige Klage nicht in Vertretung für den Verbraucher geführt werden, diese müssten selbstständig ihre Rechte einfordern.
Liste Pilz will Sammelklagen reformieren
„Hingegen kann er nicht als Zessionar von Ansprüchen anderer Verbraucher den Verbrauchergerichtsstand in Anspruch nehmen, um die abgetretenen Ansprüche geltend zu machen“, heißt es. Nun liege es an den Mitgliedsstaaten, hier einen rechtlichen Rahmen für derartige Sammelklagen zu schaffen.
"Damit ist endgültig klargestellt, dass die Sammelklage nach österreichischem Recht bei grenzüberschreitenden Massenschäden scheitert“, sagt Peter Kolba, Klubobmann der Liste Pilz. Er wolle nun "in der nächsten Sitzung des Nationalrates einen Initiativantrag auf Schaffung einer österreichischen Verbandsmusterfeststellungsklage nach dem niederländischen Vorbild stellen".
"Riesenproblem für Facebook"
Bereits der Generalanwalt hatte im November 2017 erklärt, Schrems könne in Österreich klagen, doch sei eine solche Verbraucherklage immer „auf die konkreten Parteien des speziellen Vertrags beschränkt. Daher könne Schrems mit seiner Klage in Österreich nicht auch Ansprüche geltend machen, die ihm andere Österreicher abgetreten habe.
„Nach drei Jahren Blockade durch Facebook können die Gerichte nun den Fall prüfen. Facebook muss nun sein Geschäftsmodell vor einem Gericht datenschutzrechtlich prüfen lassen. Das ist ein Riesenproblem für Facebook. Der EuGH hat aber leider die einmalige Chance, endlich auch kollektiven Rechtsschutz zu ermöglichen verpasst, sondern den Ball wieder an den Gesetzgeber zurückgespielt“, sagt Schrems in einer ersten Stellungnahme zum Urteil.
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