Eva Glawischnig
Eva Glawischnig
© Kurier/Juerg Christandl

Urteil

Fake News über Eva Glawischnig verbreitet: Schuldspruch

Ein Deutscher ist am Freitag im Wiener Landesgericht für Strafsachen verurteilt worden, weil er auf Facebook eine Falschmeldung zulasten der Grünen und ihrer Partei-Chefin Eva Glawischnig verbreitet hatte. In dem Posting, das mit einem Foto Glawischnigs versehen war, wurde suggeriert, die Grünen würden Sex mit Unmündigen befürworten und eine Gesetzesänderung zur Senkung des Schutzalters betreiben.

Für Richter Thomas Spreitzer bestand kein Zweifel, dass damit Glawischnig, die gegen den Deutschen eine Privatanklage eingebracht hatte, ein "unehrenhaftes Verhalten" unterstellt wurde. Der Mann wurde wegen übler Nachrede zu zwei Monaten bedingter Haft verurteilt. Außerdem muss er Glawischnig eine Entschädigung von 300 Euro für die erlittene Kränkung bezahlen und die Verfahrenskosten übernehmen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Abwesend

Der Beklagte war nicht persönlich anwesend, war im Vorfeld aber im Rechtshilfeweg vom Amtsgericht Leverkusen als Beschuldigter vernommen worden. Dort erklärte der Busfahrer, er habe die - mit mehreren Rechtschreibfehlern behaftete - Falschmeldung Ende November 2015 im Internet gefunden und es für möglich gehalten, dass diese der Wahrheit entspricht.

Heute sei er "nicht mehr sicher", ob sie wahr ist oder nicht. Er habe die Meldung auf sein für jedermann einsehbares Facebook-Profil gestellt, "um einen politischen Meinungsaustausch anzustoßen".

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