Vorsicht bei Facebook-Warnungen von Freunden
Vorsicht bei Facebook-Warnungen von Freunden
© dpa/Julian Stratenschulte

Medien

Presserat: Zitieren aus Facebook in manchen Fällen erlaubt

Der Senat 2 des Presserats hat über eine Beschwerde von Manfred Klimek gegen den „Falter“ entschieden und diese abgewiesen, da kein Verstoß gegen den Ehrenkodex für die österreichische Presse festgestellt werden konnte. Klimek sah sein Recht auf Privatsphäre verletzt, da der Falter anlässlich der Akademikerball-Proste ein Facebook-Posting von ihm zitierte. Der bekannte Fotograf und Journalist zählt derzeit rund 4.500 Freunde auf Facebook, darunter auch zahlreiche Personen aus der Medienbranche. Er habe daher laut Presserat "damit rechnen müssen, dass seine Aussage auch von der Medienszene wahrgenommen wird."

Bereits entschuldigt

Laut Presserat dürfen dennoch nicht alle Inhalte von Sozialen Netzwerken wie Facebook ungefragt in einer Zeitung oder Zeitschrift veröffentlicht werden. Bei der Aussage von Klimek sei die Veröffentlichung aber erlaubt, da ein großes öffentliches Interesse am Thema bestanden habe. Der Falter hatte bereits vor der Entscheidung des Presserats eine Klarstellung veröffentlicht, in der man anmerkte, dass Klimek sich verkürzt zitiert gefühlt habe. Der Falter verwendete lediglich einen Satz seines Postings, darin heißt es: "Ich hätte gerne, dass es heute ordentlich brennt." Zudem hat sich die Redaktion dafür entschuldigt, falls durch das Zitat der Eindruck entstanden sei, dass er zu Gewalttaten gegen Menschen oder Sachbeschädigungen aufgerufen habe.

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