Feinde: Kremlchef Putin und US-Präsident Trump

Feinde: Kremlchef Putin und US-Präsident Trump

© REUTERS/CARLOS BARRIA

Netzpolitik

Russischer Geheimdienst soll US-Demokraten gehackt haben

Wegen der Hackerangriffe während des US-Präsidentschaftswahlkampfs 2016 hat die US-Justiz zwölf russische Geheimdienstmitarbeiter unter Anklage gestellt. Den Mitarbeitern des Militärgeheimdienstes GRU wird unter anderem vorgeworfen, E-Mails und Dokumente von Computern der Demokratischen Partei sowie der Wahlkampagne von deren Präsidentschaftskandidatin Hillary Clinton gestohlen zu haben, wie aus der am Freitag veröffentlichten Anklageschrift hervorgeht.

Die russischen Agenten organisierten demnach auch den Zeitplan der Veröffentlichung der internen Materialien. Dabei sei es darum gegangen, eine größtmögliche "Auswirkung auf die Wahl" zu erzielen, sagte Vizejustizminister Rod Rosenstein. Durch die Cyberangriffe war politisch heikler interner E-Mail-Verkehr ans Licht gekommen, was für Clinton im Wahlkampf äußerst unangenehm war.

Keine Verbindung zu Trump

Die jetzt erhobenen Anklagen gehen auf die Untersuchungen des Sondermittlers Robert Mueller zurück, der seit Mai 2017 die mutmaßlichen russischen Interventionen im Wahlkampf und eine mögliche Verwicklung von Mitarbeitern des heutigen Präsidenten Donald in diese Einmischungen untersucht.

Die jetzt gegen die zwölf russischen Geheimdienstleute erhobenen Anklagen enthalten jedoch keinerlei Hinweise darauf, dass sie mit Trump-Mitarbeitern in Verbindung gestanden sein könnten.

Mehrere Klagen gegen Russen

Muellers Ermittlungen hatten zuvor bereits zu Anklagen gegen vier frühere Trump-Mitarbeiter geführt, darunter den kurzzeitigen Nationalen Sicherheitsberater Michael Flynn und den ehemaligen Wahlkampfleiter Paul Manafort. Diese Anklagen beziehen sich jedoch nicht auf die mutmaßlichen russischen Cyberangriffe.

Bereits im Februar hatte der Sonderermittler zudem 13 russische Staatsbürger anklagen lassen, weil sie an Desinformationskampagnen im Internet während des Wahlkampfs 2016 beteiligt gewesen sein sollen.

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