Neues Gesetz bringt Handy-Warnsystem und längere Kündigungsfristen
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Mit dem Gesetz werden teils EU-Vorgaben umgesetzt, es bringt u.a. ein europaweit einheitliches Warnsystems für Krisen: Warnung werden dann etwa via Handynachrichten an die Bevölkerung versandt, beispielsweise bei Umweltkatastrophen. Kommen wird unter anderem auch ein leichterer Zugang zur Notrufnummer 112 für Menschen mit Behinderungen über einen „textbasierten“ Notruf.
Das von der EU vorgesehene europaweit standardisierte Bevölkerungswarnsystem sollte eigentlich bis Mitte 2021 umgesetzt werden, eine Einführung ist laut Ministerium im kommenden Jahr zu erwarten. Damit werden im Katastrophenfall die Menschen regional und vollständig per Textnachricht informiert werden, erklärte Infrastrukturministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) nach der Regierungssitzung. Hochwasserereignisse der jüngsten Vergangenheit zeigen wie wichtig das sei, sagte die Ressortchefin mit Blick auf die Unwetterkatastrophen im Sommer in Deutschland.
Kurzzusammenfassung von Verträgen
Auch beim Konsumentenschutz bringt die Novelle Neuerungen. In Zukunft wird jeder Kunde bei Abschluss des Vertrages eine kompakte Kurzzusammenfassung des Vertrages erhalten, die der leichteren Verständlichkeit dienen soll, so Köstinger.
3 Monate Kündigungsfrist
Die Grüne Klubobfrau Sigrid Maurer hob die verlängerten Kündigungsmöglichkeiten bei Mobilfunkverträgen hervor: Bisher war bei Verteuerungen eine Kündigungsfrist von einem Monat vorgesehen, diese wird künftig auf 3 Monate gestreckt.
Auch beim Wohnsitzwechsel werden Verbesserungen für Konsumenten geschaffen: Hier kommt ein Kündigungsrecht für Festnetz-Internetverträge mit einer Frist von 2 Monaten. Längerfristig gebundene Verträge können damit bei Umzügen rascher gekündigt werden.
Im November im Nationalrat
Köstinger sprach von der „umfangreichsten Novelle in diesem Bereich seit 20 Jahren“, es handle sich um eine „sehr komplexe Materie“, 220 Paragraphen seien zu überarbeiten gewesen. Auch die Corona-Pandemie habe zu Verzögerungen geführt, sagte sie angesichts des langen Erarbeitungszeitraums. Nach dem Regierungs-Beschluss soll das Gesetz bis November im Nationalrat beschlossen werden - bisher haben das laut Köstinger nur neun der 27 EU-Mitgliedsstaaten geschafft.
„Monitoringsystem“ für 5G-Zulieferer
Eingeführt wird auch ein „Monitoringsystem“ für etwaige „Hochrisikozulieferer“ beim Aufbau von 5G-Netzen. Dieses zielt u.a. auf die Verhinderung allfälliger Spionage durch Herstellerländer ab und ist Teil der Umsetzung von EU-Vorgaben. In neuer Beirat in der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) soll alle zwei Jahre einen „Wahrnehmungsbericht“ über etwaige Hochrisikozulieferer erstellen. Der Paragraph unter anderem im Zusammenhang mit der Debatte um den chinesischen Netzausrüster Huawei.
Schnellerer Netzausbau
Bringen soll das Paket auch eine Beschleunigung des Ausbaus von Breitband und Mobilfunknetzen. Vorgesehen ist hier etwa eine wettbewerbsrechtliche Vereinfachung von Kooperationen zwischen Betreibern und von Ko-Investitionen im Bereich des Netzausbaues. Damit soll beispielsweise die gemeinsame Nutzung von Sendemasten erleichtert werden. Damit wird auch auf eine Verringerung der Anzahl der Masten und eine Attraktivierung des Infrastrukturausbaus in entlegeneren Gebieten abgezielt.
Köstinger verwies auch auf das Ziel der Regierung, bis 2030 eine flächendeckende Versorgung mit festen und mobilen Gigabit-fähigen Anschlüssen zu schaffen und die 5G-Versorgung auszubauen. Es gelte, beim Breitbandausbau „auf die Überholspur“ zu bekommen, sagte sie.
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