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TKG-Novelle

EU mahnt Österreich wegen Telekomgesetz

Bis zum 25. Mai hätten die EU-Telekommunikationsvorschriften, die einen besseren Schutz und mehr Rechte für Konsumenten im Bereich Telefon, Mobilfunk und Internet vorsehen, in Kraft treten müssen. In Österreich hat sich dieser Prozess jedoch verzögert (die futurezone hat berichtet).

Nun gibt die EU den Ländern zwei Monate Zeit für eine Antwort. Sollte eine solche nicht oder nur unbefriedigend erfolgen, kann die Brüsseler Behörde den nächsten Schritt von Vertragsverletzungsverfahren einleiten, die letzte Maßnahme wäre eine Klage vor dem EuGH.

Viele Rechte für Konsumenten
Die neuen Vorschriften geben den Unternehmen und Verbrauchern

in Bezug auf Telefon- und Mobilfunkdienste und den Internetzugang. Dazu gehören etwa das Recht der Kunden, den Telekommunikationsbetreiber innerhalb eines Tages ohne Änderung der Telefonnummer zu wechseln, der Anspruch auf klarere Informationen über die angebotenen Dienstleistungen und ein besserer Online-Datenschutz.

Auch das Recht auf eine Papierrechnung sowie die Richtlinien zur Netzneutralität werden dabei festgeschrieben. Kunden von Handy- und Internetfirmen sollen dadurch ohne Mehrkosten eine Papierrechnungen bekommen. Vor Vertragsabschluss müssen Kunden zudem über die genaue Art der Dienste, die eingesetzte Verkehrssteuerung und deren Folgen für die Dienstqualität informiert werden.

Erst sieben Länder haben Regeln umgesetzt
Die zügige und einheitliche Umsetzung dieser Vorschriften ist ein Schwerpunkt der Digitalen Agenda für Europa. Zwar haben alle EU-Mitgliedstaaten entsprechende Gesetzgebungsverfahren eingeleitet, die meisten von ihnen haben der Kommission auch bereits einige Umsetzungsmaßnahmen mitgeteilt, aber nur sieben Mitgliedstaaten (Dänemark, Estland, Finnland, Irland, Malta, Schweden und das Vereinigte Königreich) haben der Kommission bisher die vollständige Umsetzung der neuen Vorschriften gemeldet.

Die anderen 20 Mitgliedstaaten (Belgien, Bulgarien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern) haben nun zwei Monate Zeit, um auf das förmliche Aufforderungsschreiben zu antworten, hieß es am Dienstag in Brüssel.

In Österreich soll die Novelle des Telekommunikationsgesetztes (TKG), die diese neuen Regeln festlegen wird, noch im Sommer durch den Ministerrat. Innerhalb der Regierung herrscht bei den wichtigsten Punkten bereits Einigkeit.

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