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ÜBERWACHUNG

Vorratsdaten: Pilz befürchtet "Stasi-Gesetz"

Die Diskussion um die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung dauert an. Die Grünen haben am Freitag eindringlich vor den Plänen der Regierung und vor allem der ÖVP für die Umsetzung der EU-Vorratsdatenspeicherrichtlinie gewarnt. Sicherheitssprecher Peter Pilz wetterte bei einer Pressekonferenz gegen das „Stasi-Gesetz“ sowie gegen kolportierte Begehrlichkeiten der VP-Ressorts für Inneres und Justiz, die der Polizei „ein Spitzelmonopol ohne jede Kontrolle im Internet“ verschaffen würden.

"Uneingeschränkter Zugang" der Polizei"

Pilz begründete seine Kritik sowohl auf dem Entwurf des Infrastrukturministeriums (BMVIT) von Doris Bures (SPÖ) als auch auf einem internen „Protokoll“ der Verhandlungen zwischen den drei Ressorts, das er nicht aus der Hand gab. Aus letzterem habe er jedenfalls umfassende Wünsche der ÖVP-Ministerien entnommen: Das Innenministerium wolle bereits Datenauskünfte an die Polizei, wenn bloß die „Gefahr“ einer Straftat bestehe, fordere den „uneingeschränkten Zugang“ der Polizei zu IP-Adressen und dies ohne jeglichen Rechtsschutz für die Betroffenen.

Das Justizministerium wolle die Formulierung „schwere Straftat“ als Voraussetzung für den Zugriff zu Handy- und Internetdaten aus dem Gesetz haben und außerdem weiterhin urheber- und zivilrechtliche Delikte im Gesetz verankern, sagte Pilz weiters.

Innenministerium widerspricht

Das Innenministerium widersprach Pilz wegen der mangelnden Rechtsschutzmechanismen. Der stellvertretende Legistik-Sektionschef Walter Grosinger pocht darauf, dass laut derzeitigem Verhandlungsentwurf  jedenfalls der Rechtsschutzbeauftragte einzuschalten sei, sobald von der Polizei Vorratsdaten abgerufen werden. Zusätzlich seien auch die Betroffenen - also jene Personen, auf deren Daten zugegriffen wurde - zu informieren.


"Polizeilicher Geheimzugriff"

Doch abgesehen von den angeblichen ÖVP-Plänen übte Pilz auch im Entwurf des Infrastrukturministeriums Kritik an zahlreichen Punkten. Der Strafrahmen ab einem Jahr für Delikte würde vor dem Europäischen Gerichtshof nicht halten, sagte Pilz.

Dass die Anordnung der Staatsanwaltschaft für den Datenzugriff durch die Behörden ausreicht, ist nach Ansicht der Grünen „Ausschalten der richterlichen Kontrolle“. Alles in allem sei das Gesetzesvorhaben jedenfalls „menschenrechtswidrig“, befand Pilz.

"Rechtsschutzgarantien unabdingbar"

Für die Arbeitkammer (AK) sind Rechtsschutzgarantien bei der Vorratsdatenspeicherung "unabdingbar". In einer Aussendung vom Freitag forderte die AK, dass Telefon- und Internet-Kunden von der Nutzung ihrer Daten automatisch verpflichtend informiert werden müssten: "Spätestens dann, wenn die Ermittlungen beendet sind." Die Die Nutzung der Daten müsse auf schwere Straftaten mit Strafdrohung von mehr als einem Jahr beschränkt bleiben, hieß es in einer AK-Aussendung. Auch dürfe es keinefalls einen Zugriff auf die Vorratsdaten bei der behaupteten Verletzung geistigen Eigentums oder zivilrechtlichen Konflikten geben.

Es könne nicht sein, dass die gespeicherten Daten ausgenutzt werden, um Filesharer oder Nutzer nicht autorisierter Streaming-Angebote zu verfolgen, sagte Andreas Wildberger, Generalsekretär der Vereinigung der Internet Service Provider Austria (ISPA) am Freitag bei einem gemeinsamen Hintergrundgespräch mit Christof Tschohl vom Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte (BIM), das an dem Gesetzesentwurf im Auftrag des Infrastrukturministeriums mitarbeitete.

"Eindeutige Rahmenbedingungen"

Wildberger und Tschohl betonten die Notwendigkeit eines umfassenden Rechtsschutzes und einer rechtlichen Absicherung des Zugriffs auf die Vorratsdaten. Es gebe schon jetzt Graubereiche im Bezug auf die Beauskunftung und komme immer wieder zu Spannungen mit den Behörden: "Die rechtlichen Rahmenbedingungen müssen eindeutig geregelt sein."

Neben dem Rechtsschutz Betroffener und der Frage des Zugriffes ist auch noch die Kostenfrage offen. Es dürfe zu keiner Kostenumwälzung auf die Provider kommen, sagte Wildberger. Die Kosten schätzen Wildberger und Tschohl auf 15 bis 20 Million Euro. Vor allem kleinere Provider dadurch vor organisatorischen und wirschaftlichen Problemen.

EU-Justizkommissarin mahnt Durchsetzung ein

EU-Justizkommissarin Viviane Reding mahnte unterdessen am Freitag in Wien die Durchsetzung der EU-Richtlinie durch Österreich ein. Die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung sei „von den Regierungen entschieden worden“ und sei anzuwenden. Reding wies darauf hin, dass in der Richtlinie Möglichkeiten enthalten seien, die „grundrechtschonende Umsetzungen“ erlaubten. „Falls das nicht geschieht, glaube ich schon, dass ein neues Vertragsverletzungsverfahren angestrengt werden wird, das diesmal dann auf Geldbußen für Österreich hinauslaufen würde.“

Die umstrittene EU-Richtlinie hätte eigentlich bereits diese Woche vom Ministerrat abgesegnet werden sollen, doch SPÖ und ÖVP hatten sich nicht auf eine gemeinsame Vorlage geeinigt. Am Freitagvormittag waren weitere Verhandlungen im Laufen, hieß es aus der Koalition.

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Vorratsdatenspeicherung

Mit der Vorratsdatenspeicherung sollen sämtliche Verbindungsdaten von Internet-, Telefon- und E-Mail-Anwendern ein halbes Jahr lang gespeichert werden - und zwar bei allen Teilnehmern, ohne Vorliegen eines konkreten Tatverdachts. Damit können die Behörden künftig feststellen, wer, wann, wie lange, von wo aus mit wem kommuniziert hat und welche Internet-Seiten er besucht hat. Verwendet werden sollen die Daten laut einer 2006 unter dem Eindruck unter anderem der Terroranschläge von Madrid erlassenen EU-Richtlinie zur „Verfolgung von schweren Straftaten“.

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