Kontrolle

Vorratsdaten: Speicherung nicht vor 2012

Die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung wird das Parlament gleich mehrfach beschäftigen. Da mehrere Gesetze betroffen sind, müssen sich auch unterschiedliche Ausschüsse mit der Materie auseinandersetzen.

Bis Ende April könnten die nötigen Beschlüsse im Plenum gefasst sein, in Kraft treten wird das Gesetz aber erst im Laufe der ersten Monate des Jahres 2012. Den Telekom-Betreibern wurde eine neunmonatige Frist eingeräumt wird, um die technischen Anpassungen vorzunehmen.

Drei Gesetzesänderungen
Drei Gesetze gilt es zu ändern, um die EU-Richtlinie umzusetzen, auf dass den Ermittlungsbehörden künftig Handy-, Internet- und Telefondaten zur Verfügung stehen: Das Telekommunikationsgesetz (TKG), die Strafprozessordnung (StPO) sowie das Sicherheitspolizeigesetz (SPG).

StPO und SPG sollen in der nächsten Sitzung des Justizausschusses am 23. März auf die Tagesordnung, heißt es aus Justiz- und Innenministerium. Ein Beschluss im Plenum wäre somit für Ende März vorgesehen. Das TKG ist im Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie daheim, der sich voraussichtlich am 7. April damit befassen wird, Ende April könnte dann der Plenar-Beschluss fallen.

Frist für Telekomanbieter
Wirksam werden wird das Gesetz aber voraussichtlich erst in den ersten Monaten 2012. Im TKG wird eine „neunmonatige Legisvakanz“, sprich Wartefrist bis zum Inkrafttreten, eingeräumt, damit die Anbieter die Infrastruktur für das umfassende Speichern von Telekom-Daten aufsetzen können.

Diese Frist läuft ab Kundmachung im Bundesgesetzblatt. Die EU-Richtlinie gilt bereits ab diesem Zeitpunkt als umgesetzt. Österreich hätte dies ja ursprünglich bis März 2009 bewerkstelligen sollen und war bereits einmal vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen Säumigkeit verurteilt worden.

Die Einigung zwischen SPÖ und ÖVP zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung sieht vor, dass sämtlich Verbindungsdaten von Internet-, Telefon- und E-Mail-Anwendern verdachtsunabhängig ein halbes Jahr lang gespeichert werden sollen. Datenzugriff soll es - mit Ausnahmen - nur bei Straftaten, die mit mehr als einem Jahr Haft bedroht sind, und nach richterlichem Beschluss geben.

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