Deutsche Kartellwächter sollen den Wettbewerb auch auf neuen digitalen Märkten sichern
Deutsche Kartellwächter sollen den Wettbewerb auch auf neuen digitalen Märkten sichern
© APA/EPA/MARCIN OBARA

Wettbewerb

Deutschland: Schärfere Aufsicht über Internetfirmen

Nach einem Gesetzentwurf aus dem deutschen Bundeswirtschaftsministerium, der der Nachrichtenagentur Reuters am Donnerstag vorlag, sollen die Wettbewerbswächter künftig ihr Augenmerk nicht nur auf Umsatzgrößen von Firmen und Branchen richten. Als Märkte, auf denen der Wettbewerb geschützt werden soll, gelten künftig auch solche, auf denen gar kein Geld fließt - etwa bei die Nutzung von Suchmaschinen und Vergleichsportalen.

Daneben sollen die Kartellwächter Übernahmen vielversprechender Jungfirmen zu schwindelerregenden Preisen ins Visier nehmen, auch wenn diese Start-Ups selbst nur Mini-Umsätze machen.

Mit der Gesetzesänderung reagiert die Bundesregierung darauf, dass sich in der Internet-basierten Wirtschaft rasend schnell neue Märkte, Geschäftsmodelle und Branchen bilden. Oft genug geht es dabei im ersten Schritt weniger um Geld-Umsätze, sondern um Zugriffe auf Daten und Informationen. Aber nur, wenn auch das als Markt angesehen wird, können die Wettbewerbswächter prüfen, ob es zu unerwünschter Marktmacht und Nachteilen für den Wettbewerb kommt.

Fusionskontrolle ab 350 Millionen Euro

Was die Fusionskontrolle bei der Übernahme zukunftsträchtiger Jung-Firmen angeht, so steht als Beispiel der 19-Milliarden-Dollar-Zukauf der Nachrichten-Plattform WhatsApp durch das Facebook-Netzwerk im Hintergrund.

Nach den Plänen aus dem Wirtschaftsministerium sollten die deutschen Kartellbehörden künftig tätig werden, wenn das Volumen einer Übernahmen - Kaufpreis plus übernommener Schulden – über 350 Millionen Euro liegt und das erworbene Unternehmen zugleich nur weniger als fünf Millionen umsetzt. Allerdings – in Deutschland gab es in den vergangenen Jahren keinen einzigen Fall dieser Größenordnung.

Ziel der Regierung bleibt es generell, Markbeherrschungen zu verhindern. Damit soll auch auf den vielen neuen digitalen Märkten ein Wettbewerb gesichert werden, der optimalerweise als Innovationstreiber wirken könnte.

Schadenersatz

Daneben soll mit der Gesetzesänderung verhindert werden, dass sich Unternehmen mit Hilfe von Umstrukturierungen in Konzernen Bußgeldzahlungen entziehen, die sie sich wegen Kartellrechtsverstößen eingehandelt haben. In solchen Fällen soll letztlich der Mutterkonzern haften nach dem Motto „Mütter büßen für ihre Töchter“. Auch soll es Opfern von Marktmacht-Missbräuchen leichter gemacht werden, Schadenersatz geltend zu machen. Presseverlage soll kartellrechtlich die Zusammenarbeit außerhalb des redaktionellen Bereichs, etwa beim Anzeigenvertrieb, ermöglicht werden.

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