Gericht verordnet Amazon Arbeitsruhe am 4. Advent
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Das Verwaltungsgericht Düsseldorf begründete seine Entscheidung am Donnerstag mit dem öffentlichen Interesse am Erhalt der Sonntagsruhe und des Arbeitnehmerschutzes. Ursprünglich hatte die Bezirksregierung den Einsatz der Arbeitskräfte am vierten Adventssonntag erlaubt. Dagegen hatte die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi geklagt.
Amazon scheitere nun mit dem Versuch, per Eilantrag von der Erlaubnis doch noch Gebrauch zu machen. Gegen den Beschluss ist Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster möglich. Ende vergangener Woche hatte bereits das sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) Sonntagsarbeit bei Amazon in Leipzig am dritten und vierten Advent untersagt.
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