Wikileaks-Gründer Julian Assange
Wikileaks-Gründer Julian Assange
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Wikileaks

Assange-Anklägerin: UNO-Bericht ändert nichts

Die schwedische Staatsanwaltschaft hat sich von dem UNO-Rechtsgutachten, das die jahrelange Botschaftszuflucht von Wikileaks-Gründer Julian Assange als Freiheitsberaubung einstuft, unbeeindruckt gezeigt. "Er ändert nichts an meinen früheren Beurteilungen in der Voruntersuchung", wurde Chefanklägerin Marianne Ny am Dienstag in einer Pressemitteilung zitiert.

Assange lebt seit mehr als drei Jahren in der ecuadorianischen Botschaft in London, um einem Haftbefehl wegen Vorwürfen des sexuellen Missbrauchs zu entgehen. Außer einem Vergewaltigungsvorwurf sind alle Fälle inzwischen verjährt. Der Australier fürchtet aber vor allem, an die USA ausgeliefert und dort für die Enthüllungen seiner Plattform Wikileaks verurteilt zu werden. Seinen Aufenthalt in der Botschaft hatten UNO-Experten vergangene Woche als willkürliche Haft bezeichnet.

Einen Antrag der schwedischen Anklage, Assange in der Botschaft zu dem Vergewaltigungsvorwurf zu befragen, hatte Ecuador im Jänner aus formalen Gründen abgelehnt. Ny sei nun dabei, einen neuen Antrag zu stellen, hieß es. In der Zwischenzeit schicke die Anklage Ecuadors Behörden Fragen, auf deren Grundlage ecuadorianische Beamte Assange befragen wollten. Darauf hatten sich die Länder zuvor geeinigt. Wann die Befragung stattfinden könnte, war nicht klar.

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