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Datenschützer: Recht auf Vergessen soll weltweit greifen

Bisher setzt Google Löschanfragen nur auf den jeweiligen Landes-Websites um, wie Google.de in Deutschland oder Google.fr in Frankreich. Diese Praxis lasse das Urteil des Europäischen Gerichtshofes letztlich ins Leere laufen, sagte Johannes Caspar der Deutschen Presse-Agentur. Der Hamburger Datenschutzbeauftragte ist in Deutschland für Google zuständig, weil das Unternehmen dort sein Büro hat.

Google hatte zuvor erklärt, man werde sich der Aufforderung der französischen Datenschutzbehörde CNIL nicht beugen, das in Europa vorgeschriebene „Recht auf Vergessen“ weltweit umzusetzen. „Wir glauben, dass kein Land die Autorität haben sollte, zu kontrollieren, auf was jemand in einem anderen Land zugreifen kann“, erklärte Google-Manager Peter Fleischer. Caspar widersprach dieser Argumentation. Er unterstütze das Anliegen der CNIL, das Urteil des EuGH auch auf Domains außerhalb der EU durchzusetzen.

„Jeder Nutzer - insbesondere in Europa - kann mit drei Klicks die auf europäischen Suchmaschinenseiten geblockten Links über Google.com aus dem Netz abrufen“, sagte Caspar. Vom „Recht auf Vergessenwerden“ bleibe damit nicht mehr viel übrig.

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