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Deutschland

Ermittlungen wegen Landesverrats gegen Netzpolitik.org

Der deutsche Generalbundesanwalt wirft Journalisten des Blogs Netzpolitik.org Landesverrat vor und ermittelt deswegen gegen sie. Darüber informierte der Generalbundesanwalt die Blogger in einem Brief, den Netzpolitik.org am Donnerstag veröffentlichte. Es geht um die Veröffentlichung von Informationen und Dokumenten des Bundesamts für Verfassungsschutz. Seitens des Blogs hieß es: "Wir sehen das als einen Angriff auf die Pressefreiheit", und weiter: "Wir lassen uns nicht einschüchtern."

Berichte über Pläne zur Internet-Überwachung

Netzpolitik.org hatte in zwei Artikeln die Pläne des Verfassungsschutzes zum Ausbau der Internet-Überwachung beschrieben. Dazu veröffentlichte der Blog Auszüge von Dokumenten des Inlandsgeheimdienstes. Der Verfassungsschutz selbst habe Anzeige erstattet, heißt es in dem Schreiben des Generalbundesanwalts. Die Bundesanwaltschaft war zunächst nicht für eine Stellungnahme erreichbar. Dem veröffentlichten Schreiben zufolge ermittelt die Behörde gegen den Gründer von Netzpolitik, Markus Beckedahl, sowie gegen Autor André Meister.

Netzpolitik.org ist einer der bekanntesten deutschsprachigen Blogs und wurde 2014 mit dem Grimme-Online-Award ausgezeichnet. Die Blogger setzen sich für digitale Bürgerrechte ein. Sie berichten unter anderem in Echtzeit aus dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss des Bundestages.

"Mundtot machen"

Der DJV verurteilte die Ermittlungen scharf. Das Vorgehen sei ein „unzulässiger Versuch, zwei kritische Kollegen mundtot zu machen“, erklärte der Bundesvorsitzende Michael Konken. Er forderte den Generalbundesanwalt auf, die Ermittlungen unverzüglich einzustellen.

Der Fall weckt Erinnerungen an die „Spiegel-Affäre“. Das Nachrichtenmagazin hatte 1962 unter dem Titel „Bedingt abwehrbereit“ Informationen veröffentlicht, wonach die Bundeswehr für einen Atomkrieg nicht gerüstet sei. Der damalige Verteidigungsminister Franz Josef Strauß (CSU) schäumte, gegen das Magazin wurde wegen Landesverrats ermittelt. Der Bundesgerichtshof lehnte ein Verfahren schließlich ab, und der „Spiegel“ ging gestärkt aus der Affäre hervor.

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