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ÜBERWACHUNG

Tauschbörsen und Vorratsdaten

Nachdem am Montagabend die Verhandlungen über die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung erneut gescheitert waren, war seitens des Justizministeriums davon die Rede, dass durch die Gesetzesänderung die Bekämpfung von Kinderpornografie im Netz erschwert werde.

Dem Justizministerium dürfte es aber nicht nur um den Zugriff auf die Daten bei strafrechtlich relevanten Delikten gehen. Im Zuge der Verhandlungen über die Vorratsdatenspeicherung machte sich das Ressort auch für den Datenzugriff bei zivilrechtlichen Vergehen, etwa Urheberrechtsverletzungen in Online-Tauschbörsen, stark.

"Gewährleistung von Auskunftsansprüchen"

In einem am 10. Jänner versandten E-Mail mit dem Betreff "Überlegungen zu §99 TKG", das der FUTUREZONE vorliegt, schlagen Mitarbeiter des Ressorts vor, dass mit den gespeicherten Daten auch die Rechtsverfolgung Privater ermöglicht werde solle. Als Beispiel wird unter anderem die Gewährleistung von Auskunftsansprüchen nach dem Urheberrechtsgesetz genannt. Diese sollen an die "Bedingungen einer richterlichen Entscheidung geknüpft sein". Im Einzelfall müsse stets "eine Prüfung der Verhältnismäßigkeit des Eingriffs" stattfinden, heißt es weiter.

"Bis zuletzt Gegenstand der Verhandlungen"

Das sei bis zuletzt auch Gegenstand von Verhandlungen mit dem Justizministerium gewesen, bestätigt eine Sprecherin des Infrastrukturministeriums. Zivilrechtliches Vorgehen etwa zur Verfolgung von Urheberrechtsvergehen in Online-Tauschbörsen habe in einem Gesetz zur Terrorbekämpfung aber nichts verloren,  und könne nach monatelangen Verhandlungen nicht noch schnell in das Gesetz hineingepackt werden, sagt die Ministeriumssprecherin: "Das ist bei einer sensiblen Materie, bei der es um Grundrechte geht, unverantwortlich."

Begehrlichkeiten der Urheberrechtsindustrie zur Verfolgung von Verletzungen seien nicht der Anwendungsbereich der Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie, meint auch Hannes Tretter, vom Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte (BIM), das im Auftrag des Infrastrukturministeriums den Gesetzesentwurf erarbeitete.

Justizministerium dementiert

Im Justizministerium will man davon auf Anfrage der FUTUREZONE von dem Vorschlag nichts wissen. Das sei keine Forderung des Justizministeriums, sagt ein Sprecher: "Wir streben im Zusammenhang mit dem Urheberrecht keine Änderungen an." Dass es einen entsprechenden Vorschlag des Ministeriums gegeben haben könnte, stellt der Ministeriumssprecher aber nicht explizit in Abrede: "Es wurden viele Papiere herumgeschickt."

Unterhaltungsindustrie fordert Zugriff

Lobbyistenorganisationen der Unterhaltungsindustrie forderten in der Vergangenheit wiederholt Zugriff auf die bei Vorratsdatenspeicherung gesammelten Daten. Das Justizministerium unterstützte diese Forderung auch in einer im Rahmen der Begutachtung zu dem Gesetzesentwurf versandten Stellungnahme (PDF). Dort hieß es, dass die gespeicherten Daten Rechteinhabern "zumindest drei Monate" verpflichtend zur Verfügung stehen sollten.

Die vom Boltzmann-Institut erarbeitete Gesetzentwurf sieht eine Mindestumsetzung der EU-Richtlinie vor. Internetanbieter und Handynetzbetreiber werden darauf verpflichtet, verdachtsunabhängig alle Handystandort- und Kommunikationsverbindungsdaten zu Zwecken der Bekämpfung von Schwerstkriminalität und Terrorismus zu speichern. Eine Auskunft über die Daten ist „ausschließlich aufgrund einer gerichtlich bewilligten Anordnung der Staatsanwaltschaft zur Aufklärung und Verfolgung von schweren Straftaten“ zulässig, heißt es im aktuellen Entwurf.

Nächste Woche steht die Vorratsdatenspeicherung erneut auf der Tagesordnung des Ministerrats. Ende März wird auch ein Bericht der EU-Kommission zur Evaluierung der umstrittenen Richtlinie erwartet. Auch der Europäische Gerichtshof, wird sich mit der Thematik befassen. Auf Vorlage Irlands soll geklärt werden, inwieweit die Vorratsdatenspeicherung mit dem Grundrecht auf Datenschutz vereinbar ist. "Das ist eigentlich die Gretchenfrage", meint BIM-Direktor Tretter.

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Patrick Dax

pdax

Kommt aus dem Team der “alten” ORF-Futurezone. Beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Innovationen, Start-ups, Urheberrecht, Netzpolitik und Medien. Kinder und Tiere behandelt er gut.

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