Netzpolitik

EU: Neuer Anlauf für Vorratsdatenspeicherung

Die EU-Staaten nehmen einen neuen Anlauf für eine europäische Regelung der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung. Die EU-Justizminister beauftragten bei ihrem Treffen am Freitag in Tallinn eine Expertengruppe, Möglichkeiten für eine neue europäische Vereinbarung auszuloten, wie ein Sprecher der estnischen Ratspräsidentschaft sagte.

Prüfungen

Nach Angaben aus EU-Kreisen sollen sowohl eine neue Richtlinie als auch andere Lösungen wie lediglich europaweite Leitlinien geprüft werden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte eine entsprechende EU-Richtlinie 2014 für ungültig erklärt, weil den Luxemburger Richtern die darin enthaltene Speicherpflicht zu weit ging. Gleichzeitig verwarfen sie aber das Prinzip der Vorratsdatenspeicherung nicht komplett.

Das Thema sei „sehr kompliziert und sehr komplex“, sagte ein EU-Vertreter. „Aber wir suchen nach einer neuen Lösung.“ Denn die Speicherung sei für die Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden ein wichtiges Mittel im Kampf gegen Kriminalität und Terrorismus. Wann Vorschläge für eine Neuregelung unterbreitet werden könnten, ist demnach aber noch vollkommen offen.

Brandstetter für Anlass-Speicherung

Maßnahmen zur „Anlass-Speicherung von Telekommunikationsdaten“ seien „unumgänglich“, erklärte Vizekanzler und Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) am Freitag in einer Aussendung.

„Die Ermittlungsbehörden müssen im Fall der Fälle auf Telekommunikationsdaten zugreifen können“, verlangte der Justizminister. „Selbstverständlich soll die neue Ermittlungsmaßnahme mit den Grundrechten und insbesondere den überaus restriktiven Kriterien des EuGH in Einklang stehen.“

Brandstetter betonte, dass eine Datenspeicherung nur mit richterlicher Bewilligung möglich sein solle. Das von ihm propagierte „Quick-Freeze-Modell“ sei weiter Gegenstand von EU-Beratungen.

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