Netzpolitik

Streit um Einstufung von Gmail kommt vor den EuGH

Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) im nordrhein-westfälischen Münster am Montag. Nach eigenen Angaben setzte es das Berufungsverfahren aus und ersuchte den EuGH um Vorentscheidung in der Sache.

Zur Begründung führten die Verwaltungsrichter aus, dass sich die zwischen den beiden Kontrahenten strittigen Bestimmungen des deutschen Telekommunikationsgesetzes fast wortgleich in der EU-Richtlinie für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste wiederfinden. Für sie komme es bei ihrer Entscheidung deshalb „maßgeblich auf die Vorgaben des europäischen Rechts an“, betonten sie.

Telekommunikation

Die Bundesnetzagentur hatte Google verpflichtet, sein E-Mail-Angebot Gmail als Telekommunikationsdienst bei ihr anzumelden. Das US-Unternehmen will die Bescheide juristisch kippen lassen. Es bezweifelt, dass Gmail die Bedingungen für einen Telekommunikationsdienst nach den Bestimmungen des deutschen Telekommunikationsrechts erfüllt.

Der Rechtsstreit dauert schon mehrere Jahre. Laut OVG handelt es sich um ein „Musterverfahren“. Der Ausgang des Prozesses ist mithin von grundlegender Bedeutung für die Einstufung sogenannter Webmail-Dienste, für die Gmail ein Beispiel ist. Diese bieten Nutzern in der Regel kostenlos eine E-Mail-Adresse samt Postfach, der Zugriff erfolgt über firmeneigenen Internetseiten. Ein spezielles E-Mail-Programm wird nicht mehr benötigt.

Datenschutz

Die Frage der Einstufung als Telekommunikationsdienst hat auch Auswirkungen darauf, ob sich Gmail an die in Deutschland geltenden Datenschutzpflichten halten muss. In erster Instanz hatte das Kölner Verwaltungsgericht die Klage des Unternehmens auf Aufhebung der Bescheide 2015 abgelehnt. Daraufhin legte Google Berufung ein. Für diese war nun das Oberverwaltungsgericht zuständig.

Nach Darstellung des Gerichts definiert das deutsche Gesetz einen Telekommunikationsdienst als eine in aller Regel gegen Bezahlung erbrachte Dienstleistung, die ganz oder überwiegend in der Signalübertragung über Telekommunikationsnetze besteht. Google vertritt demnach die Auffassung, dass dies die Tätigkeit von Webmail-Diensten wie Gmail nicht zutreffend beschreibt.

Laut Richtern argumentiert der Konzern, dass diese das Internet lediglich als ohnehin bereits bestehendes Telekommunikationsnetz nutzen, ohne den Zugang dazu zu vermitteln oder die Datenübertragung zu kontrollieren. Außerdem seien die Gmail-Dienste im Regelfall kostenlos.

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