Netzpolitik

Online-Händler Temu gerät in der EU unter Bedrängnis

Verbraucherschützer*innen in mehreren europäischen Ländern haben Beschwerde gegen den chinesischen Onlinehändler Temu eingereicht. "Der Online-Marktplatz ist voll von manipulativen Techniken, die darauf abzielen, die Verbraucherinnen und Verbraucher dazu zu bringen, mehr auf der Plattform auszugeben", erklärte die Chefin der europäischen Vebraucherorganisation BEUC, Monique Goyens, am Donnerstag. Temu verstoße damit gegen das EU-Gesetz für digitale Dienste.

➤ Mehr lesen: Darauf solltet ihr achten, wenn ihr bei Temu bestellt

Kundinnen und Kunden werde etwa eine Reihe teurerer Versionen angezeigt, sobald sie ein bestimmtes Produkt angeklickt haben, erklärte Goyens. Wer sein Konto bei Temu löschen wolle, müsse einen "Hindernisparcours" auf der Website durchlaufen. "Außerdem lässt Temu die Verbraucherinnen und Verbraucher häufig im Unklaren darüber, von wem sie die Produkte kaufen", fügte sie hinzu. Dadurch sei etwa nicht nachvollziehbar, ob ein Produkt den EU-Sicherheitsvorschriften entspreche.

"Manipulativ"

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte Temu bereits wegen "manipulativer Designs" und falscher Umweltversprechen abgemahnt. Das Unternehmen unterzeichnete für Deutschland daraufhin eine Unterlassungserklärung und kündigte an, Hinweise wie "Beeile dich! Über 126 Personen haben diesen Artikel in ihrem Warenkorb" nicht mehr anzuzeigen. Das gilt allerdings nicht in den anderen EU-Ländern.

Das hinter Temu stehende Unternehmen Pinduoduo hatte im März eine nahezu Verdopplung seines Gewinns im vergangenen Jahr gemeldet. Die App lockt mit extremen Schnäppchen, steht aber immer wieder wegen schlechter Qualität, nicht erhaltener Sendungen und nicht zuletzt der katastrophalen Klima- und Umweltbilanz seiner Produkte in der Kritik.

➤ Mehr lesen: Warnung vor billigen Türklingel-Kameras von Temu und AliExpress

Gesetz für digitale Dienste

Die zuständigen Behörden in den EU-Staaten sollen nun klären, ob Temu gegen das Gesetz für digitale Dienste (Digital Services Act - DSA) verstößt. Es verpflichtet Onlinehändler unter anderem, Informationen über Anbieter und personalisierte Werbung auf ihren Plattformen offenzulegen. Bei Verstößen drohen den Unternehmen Strafen in Höhe von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

Klicken Sie hier für die Newsletteranmeldung

Hat dir der Artikel gefallen? Jetzt teilen!