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Deutschland

Rechtsstreit um wetter.de und wetter.at

Eine App mit der Wettervorhersage fehlt wohl auf kaum einem Smartphone. Anbieter gibt es viele, die Konkurrenz ist groß.
Der Anbieter von „wetter.de“ hatte den Inhaber von „wetter.at“ und „wetter-deutschland.com“ vor dem Landgericht erfolglos auf Unterlassung verklagt und war auch in der Berufung gescheitert.

Zwar könnten die Bezeichnungen für Apps oder Domainnamen grundsätzlich unter den Werktitelschutz fallen, „wetter.de“ fehle aber die notwendige Kennzeichnungskraft, urteilten die Richter. Der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet nun über die Revision des Klägers.

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