Verfahren gegen Lehrerbewertungs-App eingestellt
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Die Datenschutzbehörde hat ihr Verfahren gegen die umstrittene Lehrerbewertungs-App „Lernsieg“ eingestellt. Die Verarbeitung der Lehrerdaten stehe im Einklang mit den Grundsätzen der Datenschutz-Grundverordnung, heißt es im Bescheid. Darüber hinaus würden die berechtigten Interessen der Allgemeinheit bzw. der Schüler die Beeinträchtigung des Grundrechts auf Datenschutz der Lehrer überwiegen.
Mit der kostenlosen App konnte man sowohl Lehrer als auch Schulen in verschiedenen Kategorien (von Unterricht des Pädagogen bis Sauberkeit des Hauses) mit einem bis fünf Sternen bewerten und zusätzlich auswählen, in welchen Bereichen man Verbesserungsbedarf sieht. Nutzer mussten sich per Handynummer registrieren, um etwa mehrfache Bewertungen auszuschließen. Die App wurde in kurzer Zeit von mehreren 10.000 Nutzern heruntergeladen, allerdings nur vier Tage nach dem Start am 15. November 2019 aufgrund von Hassnachrichten gegen den Erfinder Benjamin Hadrigan wieder vom Netz genommen.
Begründung
Im Bescheid hält die Behörde etwa fest, „dass die gegenständliche Lehrerbewertung die berufliche Tätigkeit des Lehrers betrifft, sohin einen Bereich, in dem sich die persönliche Entfaltung von vornherein im Kontakt mit der Umwelt vollzieht. Die Berufsgruppe der Lehrer muss sich daher von vornherein auf die Beobachtung ihres Verhaltens durch eine breite Öffentlichkeit und auf Kritik an den Leistungen einstellen.“
Gleichzeitig räumt die Behörde ein, dass Schüler auch andere Lehrer als die eigenen bewerten und auch unsachliche Bewertungen abgegeben werden können. Dem hält sie aber entgegen, dass einerseits „die anonyme Nutzung dem Internet immanent ist“ und andererseits alle Bewertungsplattformen dazu verwendet werden könnten, eine unsachliche Bewertung abzugeben. Im Unterschied zu anderen Plattformen erschwere „Lernsieg“ aber durch die Verifizierung über die Telefonnummer zumindest die Abgabe mehrerer unsachlicher Urteile bzw. setze die Hemmschwelle dafür höher an. Zur Verhinderung von Beleidigungen bzw. Verunglimpfungen gebe es auch keine Möglichkeit zur Abgabe offener Bewertungen.
"Recht auf freie Meinungsäußerung"
Und schließlich merkt die Behörde an, dass „das Recht auf freie Meinungsäußerung und Information (....) nicht auf objektivierbare allgemein gültige Werturteile beschränkt ist. Der Umstand, dass bei solchen Meinungsäußerungen auch ein Tatsachengehalt enthalten ist, sich Meinung und Tatsache also vermengen, schadet nicht.“ Die App biete auch nur jene Bewertungsmöglichkeiten an, die einer subjektiven Bewertung zugänglich seien wie etwa Unterricht, Respekt, Geduld, Erklärungsstil, Fairness, Motivation etc.. Den Schülern werde dafür keine besondere Expertise abverlangt.
„Wir freuen uns über das Ergebnis der Prüfung“, hieß es von Seiten der Betreiber gegenüber der APA. „Derzeit treffen wir die Vorbereitungen für den Re-Start der App. Wir sind uns unserer Verantwortung, die wir gegenüber den Schüler und auch den Lehrer haben, bewusst.“
Noch ausständig ist ein von Bildungsministerium bzw. Lehrer-Gewerkschaft beauftragtes Rechtsgutachten.
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