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Gericht

EuGH-Urteil setzt Uber in Europa zu

Mit der Vermittlung von privaten Fahrern über eine Smartphone-App ist Uber in den USA groß geworden und hat regulären Taxi-Unternehmen mit Dumping-Preisen das Wasser abgegraben. Weil offiziell nur Privatleute als Chauffeure vermittelt werden, umgeht Uber die behördlichen Auflagen und die damit verbundenen Kosten eines Taxidienstes. Nach Klagen von Taxiunternehmen wurde Uber Pop in vielen europäischen Städten eingestellt.

Nach einem Urteil, das der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Mittwoch nach einer Klage aus Spanien fällte, dürfte das Aus für Uber Pop in der EU jetzt endgültig besiegelt sein. Die Richter entschieden, dass ein solcher Dienst als Verkehrsdienstleistung einzustufen ist. Ein gewöhnliches Taxiunternehmen also, das auch entsprechend reguliert werden muss. Für Uber, das sich selbst gerne als übergeordnete Vermittlungsplattform und quasi als Informationsdienstleister darstellt, ist das ein harter Schlag. „In Europa ist Uber Pop damit erledigt“, sagt der Anwalt Dieter Heine, der heimische Taxi- und Mietwagenunternehmen, auch in Verfahren gegen Uber, vertritt.

Langfristige Folgen

Da Uber Pop in Österreich nicht angeboten wird, hat das Urteil des EuGH vorerst keine Auswirkungen auf den heimischen Markt. Hierzulande arbeitet der US-Fahrdienstvermittler, wie auch in zahlreichen anderen europäischen Städten, mit Mietwagenunternehmen und konzessionierten Fahrern zusammen. Langfristig könnte der Spruch des EuGH aber auch diesem Modell das Wasser abgraben. Die Höchstrichter hätten Uber mit ihrem Urteil grundsätzlich in die Nähe der Verkehrsdienstleistung gerückt, sagt Heine. Bleibe diese Tendenz auch bei weiteren vor dem EU-Gericht anhängigen Verfahren aufrecht, hätte das für Uber teure Konsequenzen.

Wenn der EuGH auch die Uber-Angebote Black und X als Fahrdienste einstufe, würden diese strenger reguliert und Uber müsste die Fahrer anstellen, so Heine. Uber würde damit wohl nicht nur rechtlich, sondern auch preislich in die Nähe herkömmlicher Taxi-Unternehmen rücken. Der Preisvorteil für Fahrten mit dem US-Unternehmen wäre dahin. Der deutsche Bundesgerichtshof hat die Frage nach der Zulässigkeit der Vermittlung von Mietwagenfahrten durch Uber bereits im Mai an den EuGH weitergeleitet. Wann ein Urteil gefällt wird, steht noch nicht fest.

Wickel in Österreich

Auch in Österreich beschäftigt die Mietwagenvermittlung durch Uber bereits seit längerem die Gerichte. Zuletzt bestätigte Anfang Oktober das Oberlandesgericht Wien eine einstweilige Verfügung des Wiener Handelsgerichts. Damit wurde einem Mietwagenunternehmen untersagt, über die Uber-App vermittelte Fahrten abzuwickeln. Der Grund: Anders als Taxler dürfen Mietwagenfahrer unterwegs keine Fahrgäste aufnehmen. Bestellungen müssen über den Betriebssitz des Unternehmens eingehen.

Dass Aufträge über die Uber-App diese Bedingung erfüllen, stellten die Gerichte im Falle der beklagten Firma klar in Abrede. Das System von Uber sei mit derzeitigen Gesetzen nicht in Einklang zu bringen, sagt Heine. Uber stoße Miet- wagenunternehmen zu Gesetzesbrüchen an. Bislang seien aber nur die Firmen, nicht aber Uber selbst geklagt worden. Heine: „Ich gehe davon aus, dass das rasch passieren wird.“

Uber selbst zeigte sich vom Spruch des EuGH wenig beeindruckt. Man operiere in den meisten europäischen Ländern unter den Beförderungsgesetzen, teilt ein Firmensprecher dem KURIER mit: „Wir werden den Dialog mit Städten in ganz Europa fortführen.“

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Patrick Dax

pdax

Kommt aus dem Team der “alten” ORF-Futurezone. Beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Innovationen, Start-ups, Urheberrecht, Netzpolitik und Medien. Kinder und Tiere behandelt er gut.

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