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Online-Handel

Kartellamt prüft Preisauflagen von Amazon

Dazu würden 2400 Händler über das Internet befragt, teilte das Kartellamt am Mittwoch mit. Möglicherweise verstoße die Klausel gegen das allgemeine Kartellverbot, sagte Kartellamtschef Andreas Mundt laut einer Mitteilung. Das Unternehmen nahm auf Nachfrage keine Stellung.

Kein Zusammenhang mit Leiharbeiter-Debatte
Die Untersuchung habe mit der

über die Behandlung von Leiharbeitern bei Amazon nichts zu tun, versicherte ein Kartellamtssprecher. Dies sei ein zufälliges Zusammentreffen. Vertragsklauseln wie bei Amazon seien ein typisches Phänomen bei Internet-Plattformen, das rechtlich komplizierte Fragen aufwerfe. Vordergründig dienten die Klauseln niedrigen Preisen und damit dem Verbraucher. Dennoch stelle sich die Frage, ob damit nicht der Wettbewerb zwischen verschiedenen Internet-Plattformen abgewürgt werde.

Bei der Prüfung droht Amazon laut dem Sprecher keine Strafe. Die Behörde agiere hier im Verwaltungsverfahren. Falls sich eine rechtlich bedenkliche Praxis abzeichne, werde das Kartellamt auf eine Änderung der Vertragsbedingungen drängen.

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