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Smartphones

Neue Einblicke in Android-Lizenzen für Hardware-Hersteller

Im Rahmen des Gerichtsprozesses Oracle gegen Google wurden nun Unterlagen veröffentlicht, die einen seltenen Einblick in die Lizenzierungsbestimmungen von Googles Smartphone-Betriebssystem Android erlauben, wie Ars Technica berichtet. Das Grundgerüst der Software ist zwar an sich Open Source, Apps wie Gmail, Maps oder auch der Play Store sind lizenzierungspflichtig und, wie sich nun zeigt, an strenge Auflagen gebunden.

Da die Dokumente aus Jänner 2011 stammen, sind von einigen Apps noch die alten Versionen aufgeführt. So wird etwa noch Google Talk (heute Hangouts) oder der Android Market Client (heute Play Store) angesprochen. Es ist davon auszugehen, dass die aktuellen Bestimmungen nicht lockerer geworden sind.

Alles oder nichts

Aus den Unterlagen geht unter anderem hervor, dass sich ein Hersteller, der Android anbieten will, dazu verpflichten muss, alle Apps vorzuinstallieren. Infolgedessen wäre es etwa nicht möglich, nur Maps ohne Talk, den Play Store, YouTube, Google+, etc. anzubieten. Außerdem hält Google fest, dass die Apps kostenlos und werbefrei angeboten werden müssen und nicht modifiziert werden dürfen. Google behält sich außerdem vor, die Apps jederzeit aktualisieren zu können, Hersteller dürfen dies auch nicht verhindern.

Totale Kontrolle

Google legt auch fest, was standardmäßig auf dem Homescreen vorhanden sein muss. So müssen sich die Hersteller verpflichten, das Google-Suchfeld sowie einen Shortcut zum Store auf dem Home Screen zu platzieren. Alle anderen Apps dürfen „maximal ein Level“ vom Home-Screen entfernt sein. Der App-Drawer geht daher in Ordnung, sofern sie dort auf der ersten Seite zu finden sind.

Statistiken

Die Hersteller müssen Google außerdem detailliert berichten, welche und wie viele Android-Geräte sie verkaufen, obwohl Google eigentlich selbst ganz genau wissen müsste, wie viele Devices mit dem eigenen Betriebssystem derzeit aktiv sind. Die detaillierten Angaben stellen jedoch sehr wertvolle Marktdaten dar, die Google ebenfalls nutzen kann.

Laut den Unterlagen läuft der jeweilige Lizenzierungsvertrag zwei Jahre und muss danach neu ausverhandelt werden, wodurch Google immer wieder aufs neue die Chance hat, weitere Restriktionen in die Bedingungen einzubauen.

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