Die smarte Puppe Cayla wurde in Deutschland verboten. Eltern sollen die Puppe zerstören, um sich nicht strafbar zu machen.
Die smarte Puppe Cayla wurde in Deutschland verboten. Eltern sollen die Puppe zerstören, um sich nicht strafbar zu machen.
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Konsumentenschutz

EU-Kommission warnt vor internetfähigen Spielzeugen

Das Gemeinsame Forschungszentrum der EU-Kommission (JRC) hat vor internetfähigen Spielzeugen gewarnt. "Die Fähigkeit der Spielwaren, Informationen über ihre jungen Nutzer aufzuzeichnen, zu speichern und weiterzugeben, gibt Anlass zur Sorge", heißt es in einer am Donnerstag veröffentlichten Studie der Behörde.

Gesetzgeber und Hersteller werden darin aufgerufen, Leitlinien für solche Spielzeuge zu schaffen. Der Bericht weist ausdrücklich auch auf die fördernden Elemente internetfähiger Spielzeuge hin, wie etwa dem Erlernen einer Fremdsprache. Darüber hinaus gebe es bereits Hinweise, dass Kinder mit Entwicklungsstörungen wie Lernschwächen oder Autismus von Spielzeugrobotern profitieren. Gleichzeitig fürchten die Forscher, die Kinder könnten durch im Internet genutzte Algorithmen zu stark gefilterte und damit eingeschränkte Bildung erhalten.

Neue Regelung

Sorge bereitete den Forschern die Sicherheit und Privatsphäre von Kindern. Es sei "nicht transparent", in welcher Weise die vom Spielzeug gesammelten Daten "analysiert, manipuliert oder gespeichert" würden. Auch für Eltern sei in den oft langen Datenschutzerklärungen nicht zwingend ersichtlich, welche Informationen weitergegeben würden.

Spielzeughersteller müssen spätestens ab März 2018 die dann verbindliche EU-Datenschutzgrundverordnung einhalten. Das im Dezember 2016 verabschiedete Gesetz schafft erstmals EU-weit ein einheitliches Datenschutzniveau und stärkt die Rechte von Verbrauchern. Die Reform löst die seit 20 Jahren geltenden bisherigen Bestimmungen ab, die vor allem wegen der rasanten Entwicklung des Internets als nicht mehr zeitgemäß gelten.

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