Straßenverkehr

Handyverbot für Radfahrer kommt Ende März 2013

Der Ministerrat wird heute, Dienstag, eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) beschließen, die zahlreiche Neuerungen für Radfahrer bringt - darunter ein Handyverbot. Am 31. März 2013 wird das neue Gesetz in Kraft treten.

Am Fahrrad soll ein Handyverbot gelten, telefonieren mit Freisprecheinrichtung bleibt erlaubt. Städte und Gemeinden können eigene Fahrradstraßen und Begegnungszonen schaffen: Auf Fahrradstraßen sind Autos nur ausnahmsweise (Zu- und Abfahren) erlaubt, Radler werden gegenüber Autofahrern bevorrangt.

In Begegnungszonen sind alle Verkehrsteilnehmer gleichgestellt - Vorrang hat grundsätzlich der Schwächere. In Einzelfällen wird die Aufhebung der Radwegbenützungspflicht erlaubt. Schnelle Radfahrer sollen sich - sofern es die Sicherheit erlaubt - in den Autoverkehr einreihen dürfen.

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