Markenrecht

Italienische Modefirma darf sich „Steve Jobs“ nennen

Die Italiener Vincenzo und Giacomo Barbato haben vor Gericht gegen den US-Konzern Apple gewonnen. Sie dürfen ihr Modelabel weiterhin „Steve Jobs“, benannt nach dem 2012 verstorbenen Apple-Gründer, nennen. Zudem dürfen sie ihr Logo, das dem Apple-Logo frappierend ähnlich sieht, beibehalten.

Laut einem Bericht der italienischen Tageszeitung „La Repubblica Napoli“ kamen die beiden Brüder bereits 2012 auf die Idee, den Namen von Jobs für ihre Modelinie zu nutzen. Bereits zuvor haben sie über ihr Unternehmen Mode für andere Hersteller produziert, sie wollten aber auch ihre eigene Mode vertreiben. Auf der Suche nach einem passenden Namen fiel den beiden auf, dass sich Apple nie die Markenrechte für den Namen des bekannten CEO gesichert hatte.

Mehrmals verloren

Steve Jobs selbst war laut den Brüdern keine Inspiration für die Modelinie, die mittlerweile T-Shirts, Jeans, Taschen und andere Mode-Accessoires umfasst. Apples Anwälte reagierten dennoch rasch und gingen mehrere Jahre lang gegen das Unternehmen vor. Bereits 2014 entschied jedoch das Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum, dass das Modeunternehmen weiterhin den Namen nutzen darf. Apple kämpfte weiter gegen das Logo - ein „j“ mit dem Apple-typischen Akzent und einem fehlenden Stück an der Seite - verlor aber ebenfalls vor Gericht.

Künftig auch ein "Steve Jobs Phone"

Das Gericht begründete sein Urteil mit der Tatsache, dass der Buchstabe „j“ im Gegensatz zu Apples Apfel-Logo nicht essbar sei. Somit könne das fehlende Stück an der Seite kein Biss sein und es handle sich um keine Markenverletzung. Mit diesem Urteil habe man die vollen Markenrechte für den Namen und das Logo und wolle nun weltweit expandieren. Zudem wollen die Brüder künftig neben Mode auch Elektronikprodukte anbieten.

Man befinde sich bereits in Verhandlungen mit einem chinesischen Unternehmen, das entsprechende Elektronikprodukte künftig produzieren soll - möglicherweise auch ein „Steve Jobs Phone“. Dabei wolle man aber einen gewissen Qualitätsanspruch bewahren.

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