Wer mitfliegen darf, entscheiden die Behörden aufgrund von Vorhersagen. Die Bürgerrechtsorganisation ALCU bezeichnet dies als "willkürlich".
Wer mitfliegen darf, entscheiden die Behörden aufgrund von Vorhersagen. Die Bürgerrechtsorganisation ALCU bezeichnet dies als "willkürlich".
© dpa/Daniel Reinhardt

Stiftung Warentest

Online-Flugbuchung: Reiseportale tricksen weiterhin

Das geht aus einer am Dienstag veröffentlichten Stichprobe der Stiftung Warentest hervor. Die Tester überprüften bei fünf Fluggesellschaften und fünf Reiseportalen, ob diese das Urteil einhalten. Von den Online-Flugbörsen hält sich demnach nur der Anbieter lastminute.de an die Vorschriften.

„Üppige Gebühren“

Expedia schlage im Verlauf der Buchung je nach Airline unterschiedliche Zahlungsgebühren auf; kostenlos sei die Buchung nur mit Visa Credit, teilte Stiftung Warentest mit. Die Portale fluege.de, flug.de und opodo.de verlangen demnach im Verlauf der Buchung „üppige Gebühren“. Aus einem Anfangspreis von 23 Euro für einen Ryanair-Flug von Berlin nach London wurden so bei fluege.de und opodo.de fast 54 Euro, bei flug.de stieg der Preis von 33 auf fast 50 Euro. Endpreise gebe es mitunter erst nach Eingabe persönlicher Daten, monierte Stiftung Warentest.

Erfreulich dagegen sei das Ergebnis der Stichprobe bei den Fluggesellschaften: Air Berlin und Lufthansa nennen demnach sofort den Endpreis, ein Gepäckstück ist in allen Tarifen enthalten. Bei Easyjet, Germanwings und Ryanair wird das Gepäck extra berechnet - dies passiert im zweiten Buchungsschritt.

Buchung bei Fluggesellschaft empfohlen

Stiftung Warentest empfahl Verbrauchern, direkt bei einer Fluggesellschaft zu buchen. Bei der Wahl könnten Preisvergleichsseiten helfen.

Der EuGH hatte Mitte Jänner entschieden, dass Kunden bei der Online-Buchung eines Flugs den tatsächlichen Preis auf einen Blick erkennen können müssen. Es ist demnach unzulässig, Buchungsgebühren, Steuern oder Kerosinzuschläge erst bei Abschluss einer Buchung anzuzeigen.

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