Urheberrechtsklage: FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache
Urheberrechtsklage: FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache
© APA/HERBERT NEUBAUER

Rechtsstreit

Urheberrechtsklage gegen FPÖ in Deutschland

In Österreich erhielten die Filmpiraten in ihrem Rechtsstreit mit der FPÖ wegen Urheberrechtsverletzungen bereits im März vor dem Obersten Gerichtshof Recht. Die deutschen Medienaktivisten hatte die Freiheitlichen aufgefordert, die Verwendung eines ursprünglich unter einer Creative Commons Lizenz veröffentlichten Videos, das von „FPÖ TV“ ohne Namensnennung und unter der Standard-YouTube-Lizenz veröffentlicht wurde, zu unterlassen.

Darauf wollten die Freiheitlichen gerichtlich feststellen lassen, dass es keine Urheberrechtsansprüche gegen sie gebe. Dem widersprach allerdings der OGH.

Filmmaterial weiter verwendet

Das Filmmaterial über den Prozess gegen den Jenaer Studenten Josef S. im Zusammenhang mit den Protesten gegen den Akademikerball im Jahr 2014 wird von der FPÖ aber offensichtlich weiterhin verwendet. Sodass die Medienaktivisten nun auch in Deutschland vor Gericht zogen, wie der MDR Thüringen berichtet.

Das Verfahren wurde im August eingeleitet. Die FPÖ hat laut MDR nach Zustellung der Klageschrift zwei Wochen Zeit, mitzuteilen, ob sie sich gegen die Klage verteidigen will und muss dann dazu Stellung nehmen. Passiert dies nicht, kann ein Versäumnisurteil ergehen.

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