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Mobilfunk

Vorarlberg: Handyrechnung über 25.000 Euro

In Vorarlberg ist erneut ein Fall einer exorbitant hohen Handy-Rechnung öffentlich geworden. Ein Skilehrer aus Stuben am Arlberg sieht sich seitens seines Netzbetreibers mit einer Forderung von knapp 25.000 Euro konfrontiert, bestätigte am Mittwoch die Arbeiterkammer Vorarlberg (AK) entsprechende Berichte von „Vorarlberger Nachrichten“ und ORF Radio Vorarlberg.

"Absolut nicht nachvollziehbar"
Während für den Mann die Aufstellung der verrechneten Kosten ein Rätsel darstellt, fordert die AK einmal mehr wirksame Schutzmaßnahmen gegen existenzbedrohende Kostenfallen.
Der Skilehrer soll der Rechnung zufolge 450 Mal eine Datenverbindung - regelmäßig am Wochenende und gegen Mitternacht - aufgebaut und dabei 7,58 Gigabyte an Datenvolumen verbraucht haben, hieß es bei der AK.

„Für den Konsumenten ist absolut nicht nachvollziehbar, wie diese Verbindungen zustande gekommen sind und vor allem nicht, welche Webseiten oder Online-Dienste hier überhaupt aufgerufen wurden“, erklärte AK-Konsumentenberater Paul Rusching. Der Betroffene versichere glaubhaft, sein Handy nur zum Telefonieren zu benützen. Deshalb habe er auch nur einen Sprachtarif abgeschlossen, der keine Datenfreimengen inkludiert.

Einspruch abgewiesen
Ein Einspruch des Skilehrers gegen die Rechnung wurde vom Netzbetreiber nach einer Überprüfung abgewiesen. Alle Verbindungen seien über seine SIM-Karte hergestellt und korrekt verrechnet worden, hieß es dort.

Die AK hat deshalb mittlerweile bei der Regulierungsbehörde RTR interveniert. Rusching kritisierte unabhängig von der Klärung der noch offenen Fragen grundsätzlich die Unverhältnismäßigkeit zwischen erbrachter Leistung und verrechneter Kosten. Es könne nicht sein, dass für 7,58 Gigabyte rund 25.000 Euro verrechnet werden, wenn gleichzeitig unlimitierte Datenpakete für 20 Euro pro Monat zu haben sind.

Wie vor wenigen Wochen - damals tauchten in Vorarlberg Handy-Rechnungen über Beträge von über 10.000 Euro auf - forderte Rusching wirksame Schutzmaßnahmen für die Konsumenten. „In erster Linie sollten Verbindungen unterbrochen und gesperrt werden, wenn das Datenguthaben aufgebraucht ist“, so der Konsumentenschützer. Eine Freischaltung soll laut Rusching nur dann erfolgen, wenn diese vom Kunden aktiv gewünscht wird.

Update (17. März, 18:00)
Jüngsten Informationen zufolge wurde dem Mann der Betrag nun erlassen. Als Gegenleistung muss er einen All-in-Datentarif bei seinem Provider

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