Auch alte Handyverträge jetzt schneller kündbar
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Bei Handyverträgen, die ab dem 26.2.2016 abgeschlossen wurden, profitieren Kunden schon von der Verkürzung der Kündigungsfristen, die mit der Novelle des Telekommunikationsgesetzes 2015 beschlossen wurde (die futurezone berichtete). Damals wurde die Kürzung der Frist von drei auf einen Monat festgelegt, aber eben nur für Verträge, die ab dem Stichtag abgeschlossen wurden.
Der Arbeiterkammer ging das nicht weit genug. Sie hat einen Musterprozess gegen die Anbieter A1 und Drei geführt, um die verkürzten Kündigungsfristen auch für ältere Verträge durchzusetzen. Auf Facebook gibt die Arbeiterkammer heute bekannt, dass dieser gewonnen wurde. Damit können Kunden mit alten Verträgen jetzt ebenfalls ihre Bindung an ihre Provider mit einem Monat Vorankündigung terminieren. Das gilt auch für die Kunden von anderen Anbietern als Drei oder A1.
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