EuGH-Urteil

Datenschützer kritisieren Googles Löschverfahren

In einer Aussendung warnt die ARGE Daten vor Googles Löschformular. Da auf dem von Google zur Verfügung gestellten Formular zur Löschung der Daten jeder zu löschende Link angeführt und mit einer Begründung versehen werden muss, hagelt es Kritik von Seiten der Datenschützer: "Dies ist nicht im Sinne des EuGH-Urteils." Denn es sei unzumutbar, dass Betroffene hunderttausende Google-Links durchsuchen, ob vielleicht ihr Name enthalten ist.

Für die ARGE Daten stellt das Urteil des EuGH vielmehr "eine generelle Löschung einer Privatperson aus der Google-Datenbank" dar und nicht das Löschen einzelner Links. Der Datenschutzverein empfiehlt daher einen schriftlichen Antrag per Post an Google zu senden. Für diesen Zweck hat die ARGE Daten ein Musterschreiben online gestellt.

Kritik auch in Deutschland

Auch der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar kritisiert Googles Verfahren zur Löschung unerwünschter Suchergebnisse, da der Internet-Konzern einen Scan eines Lichtbildausweises bei einem Löschantrag verlangt. In dem Antragsformular werden eine „Kopie Ihres gültigen Führerscheins, Personalausweises oder eines anderen gültigen Lichtbildausweises“ gefordert, um einem möglichen Missbrauch der Funktion vorzubeugen.

„Die automatisierte Speicherung des Personalausweises durch nicht-öffentliche Stellen ist jedoch nach deutschem Personalausweisgesetz nicht zulässig“, erklärte der Datenschützer am Freitag. Er kritisierte zudem, dass Google in dem Formular nicht deutlich mache, wie lange die eingetragenen Daten gespeichert würden. Google müsse „unverzüglich nachbessern“.

Grundsätzlich begrüßte Caspar Googles schnelle Reaktion auf das Urteil des Europäischen Gerichtshof, das die Löschung von Links in bestimmten Fällen anordnete. Löschanträge müssten nun zügig bearbeitet werden. Die Datenschützer wollten sich in der kommenden Woche zu diesem Thema treffen, erklärte er.

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